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Lehrstellenförderung

Ziel ist es, Anreiz für die Einrichtung von neuen, zusätzlichen Lehrstellen und finanzielle Unterstützung für qualifizierte Zusatzausbildungen von Lehrlingen durch 'zwischen- bzw. überbetriebliche Maßnahmen' zu schaffen. 

Gefördert werden

  • Investitionen der Betriebe für die Errichtung neuer, zusätzlicher Lehrstellen
  • Förderung für zusätzliche Qualifizierung bzw. Ausbildungen von Lehrlingen in Abstimmung mit der Wirtschaftskammer Salzburg nach Ausschöpfung der Mittel von Bund und Land Salzburg
  • Voraussetzungen

    Das waren die Voraussetzungen für die  Lehrstellenförderung 2011

    • Der Sitz des Lehrbetriebes ist in der Stadt Salzburg.
    • Der Betrieb bildet erstmals Lehrlinge aus bzw. schafft einen zusätzlichen Ausbildungsplatz.
    • Die entsprechenden Berechtigungen liegen vor (Feststellungsbescheid der Wirtschaftskammer).
    • Besetzung dieser Lehrstelle mit einem Lehrling grundsätzlich im ersten Ausbildungsjahr, sofern  der/die Jugendliche noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat; für Absolventen höherer Schulen gibt es keine Lehrstellenförderung.
    • Die Förderung der Stadtgemeinde Salzburg pro Lehrling im ersten Lehrjahr beträgt bei getätigten Investitionen  in der Höhe von EUR 3.000,-- bis zu EUR 1.000,--. Rechnungen über die Investitionen zur Errichtung der neuen  Lehrstelle sowie für genderspezifische Investitionen, wie die Teilnahme an Weiterbildungsangeboten für  LehrlingsausbildnerInnen und Lehrlingen wie auch die Aufwendungen für einen 'girl’s day' im jeweiligen Betrieb,  sind in Kopie beizulegen. Betriebe können bei der Einrichtung von Lehrstellen für Mädchen und Burschen in Berufen, in denen sie stark unterpräsentiert sind, doppelt so hohe Investitionskosten zur Förderung einreichen und erhalten daher aliquot auch eine höhere Förderung.
    • Erfolgreich absolvierte Probezeit.
    • Rückzahlungsverpflichtung – aliquot - nach eventueller Auflösung des Lehrverhältnisses, wenn die Lehrstelle nicht mehr entsprechend nachbesetzt wird.
    • Die Förderung wird nur auf Antrag gewährt.
    • Die Überprüfung der im Förderantrag angeführten Daten erfolgt in Zusammenarbeit mit der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg

     

    Das waren die Voraussetzungen für die Qualifizierungsunterstützung 2011

    • der Sitz des Lehrbetriebes ist in der Stadt Salzburg.
    • die Anerkennung der Zusatzausbildung durch die Wirtschaftskammer Salzburg.
    • die Ausschöpfung der Bundes- und Landesförderung für –„zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen“.
    • die Förderung wird nur auf Antrag gewährt

    Lehrlingsstellen-Förderung bei der Wirtschaftskammer Salzburg 

  • benötigte Unterlagen
    Förderantrag mit Unterschrift des Lehrlings und des Förderungswerbers (firmenmäßige Unterfertigung)

Noch Fragen?

Stand: 13.2.2012, Richilde Haybäck