Pflichtschulen
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Im Zuge der Schülereinschreibung wird neben anderen Kriterien für die Aufnahme auch die fußläufige Entfernung zwischen Wohnadresse (oder Adresse des Arbeitsplatzes) und Schule herangezogen. Die fußläufige Erreichbarkeit der Schule wird in fünf Kategorien unterteilt:
A = 0 bis 500 Meter
B = 500 bis 1.000 Meter
C = 1.000 bis 1.500 Meter
D = 1.500 bis 2.000 Meter
E = 2.000 bis 2.500 Meter
Mit Hilfe der GIS Suchmaschine können Sie die fußläufige Entfernung ermitteln:
Adresse des Wohnortes bzw. des Arbeitsplatzes eingeben, um die Entfernung zu den drei nächstgelegenen Volksschulen zu ermitteln!
Sollte keine Kategorie aufscheinen, ist die entsprechende Schule weiter als 2.500 Meter entfernt.
Noch Fragen?
- Schulen und KinderbetreuungseinrichtungenAdresse: Mozartplatz 6, 5020 Salzburg
E-Mail: schulamt@stadt-salzburg.atTel: +43 (0)662 8072-3471
Fax: +43 (0)662 8072-3478



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