Verwendungsnachweis - Kunst, Kultur, Bildung, Sport
Die Förderungsempfänger sind gemäß den Subventionsrichtlinien der Stadt dazu verpflichtet, darüber einen Nachweis in der von der Stadt gewünschten Form und unter Beachtung der festgelegten Abrechnungsrichtlinien fristgerecht zu erbringen.Die rechtlichen Grundlagen für die Behandlung der Verwendungsnachweise finden sich in den Subventionsrichtlinien der Stadt Salzburg.
- benötigte Unterlagen
Bitte verwenden Sie immer die vorgesehenen Abrechnungsformulare (siehe unten) und geben Sie einen kompetenten Ansprechpartner (Telefon, E-Mail etc.) für etwaige Rückfragen bekannt.
Verwendungsnachweise gliedern sich in einen inhaltlichen und einen finanziellen Nachweis.Der inhaltliche Nachweis ist grundsätzlich formfrei. Die Verwendung der erhaltenen Förderungsmittel soll beschrieben werden und der damit erzielte Erfolg erkennbar sein. Dazu geeignet sind Tätigkeits- oder Jahresberichte, Belegexemplare, Drucksorten, Pressemeldungen usw.
Bitte teilen Sie auch mit, wann, wie und wo Sie auf die Förderung der Stadt hingewiesen haben.Beim finanziellen Nachweis wird nach der Förderungshöhe unterschieden:
Bei Förderungen bis € 1.000 ist ein formfreier Nachweis möglich. Dafür geeignet ist die Vorlage von Rechnungen und Einzahlungsbelegen im Original und/oder Einnahmen-Ausgaben-Aufstellungen.
Bei Förderungen bis € 10.000 ist eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vorzulegen (über alle mit dem geförderten Vorhaben in Zusammenhang stehenden Einnahmen und Ausgaben bzw. bei Jahresförderungen der Jahresabschluss). Die Zuwendungen öffentlicher Förderungsgeber sind getrennt anzuführen. Dieser Abrechnung ist eine Aufstellung der jeweils berücksichtigten Einzelbelege anzuschließen.
Bei Förderungen über € 10.000 steht die Gebarungskontrolle im Vordergrund. Dafür geeignet ist eine detaillierte Einnahmen-Ausgaben-Abrechnung (Einzelkonten) und Offenlegung der Vermögensverhältnisse (einschl. Schulden) oder eine durch einen Steuerberater erstellte Bilanz. Bei Vereinen ist die gemäß Vereinsgesetz 2000 (§21) vorgeschriebene Vermögensübersicht zu übermitteln. Privatpersonen als Förderungsempfänger sind von dieser Auflistung befreit.
Bei Übermittlung der oben angeführten Abrechnungen ist eine Vorlage von Rechnungen und Zahlungsbestätigungen vorbehaltlich einer gesonderten Anforderung vorerst nicht notwendig.
Bei Einzel-Investitionen (z.B. Anschaffung eines Instrumentes) genügt die Vorlage von Rechnungen samt Bankeinzahlungsquittungen im Original. Obige Aufstellungen können entfallen. - Fristen
Grundsätzlich sind alle Förderungen bis zum 31.3. des Folgejahres abzurechnen, wenn nicht ausdrücklich ein davon abweichender Termin festgelegt wurde. Für Projektförderungen gilt dabei in der Regel eine 6-wöchige Frist nach Projektende. Bei mehrjährigen Vorhaben sind jeweils jährliche Teilabrechnungen vorzulegen.
Es erfolgt keine weitere Förderungsgewährung ohne Abrechnung einer allfällig vorhergehenden Förderung.
- zu beachtenRepräsentationsausgaben (z.B. Feiern, Geschenke, Lebensmittel, Getränke, Taxi etc.) werden grundsätzlich nicht als Verwendungsnachweis anerkannt.
Formulare
Noch Fragen?
- Kultur, Bildung und Wissen
- Monika HaslingerControlling, Subventionskontrolle
SachbearbeiterinTel: +43 (0)662 8072-3425
Fax: +43 (0)662 8072-3423 - Mag.(FH) Bruno GabrielSubventionskontrolle
SachbearbeiterTel: +43 (0)662 8072-3439
Fax: +43 (0)662 8072-3423



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