Behindertenhilfe
Leistungen nach dem Salzburger Behindertengesetz SBG 1981:
Heilbehandlung (§ 6 SBG)
Zum Beispiel:
Drogen - Langzeittherapie
Alkoholentwöhnung
Gehörlosenambulanzen
Therapiestationen
Versorgung mit Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln (§ 7 SBG)
Ärztliche Verordnungen und Kostenvoranschläge sind zur Antragstellung mitzubringen
Hilfe zur Erziehung und Schulbildung (§ 8 SBG)
Zum Beispiel:
Schultransportkosten
Hausunterricht
Paracelsusschule
Lebenshilfe - Schülerwohnheim
Sämtliche ärztliche Gutachten sind zur Antragstellung mitzubringen
Hilfe zur beruflichen Eingliederung (§ 9 SBG)
Zum Beispiel:
Ausbildungszentrum Schloss Oberrain
Berufsausbildungszentrum St. Gilgen
Hilfe zur sozialen Eingliederung (§ 10 SBG)
Zum Beispiel:
Psychotherapie für nicht versicherte Personen
Hilfe zur sozialen Betreuung (§ 10a SBG)
Hilfe durch geschützte Arbeit (§ 11 SBG)
Alle Lohnkostenzuschüsse
Antragstellung erfolgt durch den/die ArbeitgeberIn
- benötigte UnterlagenAuskunft erteilt Ihnen gerne der/die zuständige SachbearbeiterIn.
- zu beachten
Anfragen und Informationen auch über das ICS (Informations-Center-Soziales) der Abteilung 3 - Soziales.
Terminvereinbarung
Es wird empfohlen, mit dem/der zuständigen SachbearbeiterIn einen Termin zu vereinbaren.
Die Zuständigkeiten richten sich nach den ersten Buchstaben des Familiennamens.
Formulare
Noch Fragen?
- Sozialamt
- Dr. Elfriede WinklerBuchstabenbereich A - Kar
SachbearbeiterinTel: +43 (0)662 8072-3467
Fax: +43 (0)662 8072-3209 - Sigrid Unterlass-PlisnikBuchstabenbereich Kas - Z
SachbearbeiterinTel: +43 (0)662 8072-3246
Fax: +43 (0)662 8072-3209



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