Behinderung - Beihilfen
Behindertenhilfe - soziale Betreuung
Die Hilfe zur sozialen Betreuung in Einrichtungen soll dem beeinträchtigten Menschen dazu dienen, den bestmöglichen Entwicklungsstand zu erhalten. Die Grundlage dazu bietet das Salzburger Behindertengesetz SBG 1981.
- benötigte UnterlagenAuskunft erteilt Ihnen gerne der/die zuständige SachbearbeiterIn.
- zu beachten
Anfragen und Informationen auch über das ICS (Informations-Center-Soziales) der Abteilung 3 - Soziales.
Terminvereinbarung
Es wird empfohlen, mit dem/der zuständigen SachbearbeiterIn einen Termin zu vereinbaren.
Die Zuständigkeiten richten sich nach den ersten Buchstaben des Familiennamens.
Link zum RIS
Formulare
Noch Fragen?
- Sozialamt
- Dr. Elfriede WinklerBuchstabenbereich A - Kar
SachbearbeiterinTel: +43 (0)662 8072-3467
Fax: +43 (0)662 8072-3209 - Sigrid Unterlass-PlisnikBuchstabenbereich Kas - Z
SachbearbeiterinTel: +43 (0)662 8072-3246
Fax: +43 (0)662 8072-3209



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