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Menschen mit Behinderung
Behinderung - Beihilfen

Behindertenhilfe - soziale Betreuung

Die Hilfe zur sozialen Betreuung in Einrichtungen soll dem beeinträchtigten Menschen dazu dienen, den bestmöglichen Entwicklungsstand zu erhalten. Die Grundlage dazu bietet das Salzburger Behindertengesetz SBG 1981.

  • benötigte Unterlagen
    Auskunft erteilt Ihnen gerne der/die zuständige SachbearbeiterIn.
     
  • zu beachten

    Anfragen und Informationen auch über das ICS (Informations-Center-Soziales) der Abteilung 3 - Soziales.
     

    Terminvereinbarung
    Es wird empfohlen, mit dem/der zuständigen SachbearbeiterIn einen Termin zu vereinbaren.
    Die Zuständigkeiten richten sich nach den ersten Buchstaben des Familiennamens.


    Link zum RIS

Noch Fragen?

  • Sozialamt
    • Dr. Elfriede Winkler
      Buchstabenbereich A - Kar
      Sachbearbeiterin
      Tel: +43 (0)662 8072-3467
      Fax: +43 (0)662 8072-3209
    • Sigrid Unterlass-Plisnik
      Buchstabenbereich Kas - Z
      Sachbearbeiterin
      Tel: +43 (0)662 8072-3246
      Fax: +43 (0)662 8072-3209
Stand: 9.2.2012, Diethard Grünwald