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Gesellschaft & Soziales
Mindestsicherung

Änderungsmeldung für die Mindestsicherung

Gemäß § 27 des Salzburger Mindestsicherungsgesetzes haben Hilfesuchende, die Leistungen nach diesem Gesetz erhalten, sowie ihre Vertreter jede ihnen bekannte Änderung der für die Leistung maßgeblichen Umstände, insbesondere der Vermögens-, Einkommens-, Familien- oder Wohnverhältnisse, Aufenthalte in Kranken-, Kuranstalten oder vergleichbaren stationären Einrichtungen sowie länger als drei Tage dauernde Aufenthalte im Ausland  unverzüglich bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.

Gemäß § 28 leg.cit. haben Hilfesuchende, die wegen falscher Angaben, Verschweigung von wesentlichen Tatsachen oder Verletzung der Anzeigepflicht gemäß § 27 Leistungen nach diesem Gesetz zu Unrecht erhalten haben, diese zurückzuerstatten. Gleiches gilt, wenn die Hilfe suchende Person oder ihr Vertreter wusste oder hätte erkennen müssen, dass die Hilfeleistung nicht oder nicht in dieser Höhe gebührt.

Ein Verstoß gegen die oben angeführten Bestimmungen stellt eine Verwaltungsübertretung dar und ist mit einer Geldstrafe bis zu 3.000 € und für den Fall der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu einer Woche zu ahnden (§ 42 MSG).

  • Voraussetzungen
    Sie stehen bereits in Bezug von Mindestsicherung und Ihre Lebensumstände haben sich geändert.
  • benötigte Unterlagen
    Die Änderung Ihrer Lebensumstände ist durch geeignete Unterlagen zu belegen.
  • zu beachten

    Antragstellung:

    Sie können Ihren Antrag

    • a) an das Sozialamt (Magistratsabteilung 3/01 – Sozialamt; Saint-Julien-Straße 20, 5024 Salzburg) übermittlen oder
    • b) persönlich im Sozialamt (Magistratsabteilung 3/01 – Sozialamt; Saint-Julien-Straße 20, 5024 Salzburg; 3. Stock – Zimmer 300) abgeben


      Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
      ICS InfoCenterSoziales (ICS)
      Tel. 0662/8072-3230

    Parteienverkehr des ICS
    Montag  8 bis 16 Uhr
    Dienstag bis Donnerstag 8 bis 14
    Freitag 8 bis 12 Uhr

Noch Fragen?

Stand: 21.2.2011, Diethard Grünwald