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Gesellschaft & Soziales
Sterbefall - Anzeige

Anzeige von Sterbefällen

  • benötigte Unterlagen

    Mitzubringen sind:

    • Geburtsurkunde
    • Nachweis des Hauptwohnsitzes (bei Wohnsitz im Ausland)
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Heiratsurkunde
    • allenfalls Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
    • Scheidungsurteil 
       
  • Fristen
    Ein Sterbefall ist spätestens am nächstfolgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen 
  • zu beachten

    Die Eintragung ins Sterbebuch nimmt die Standesbeamtin/der Standesbeamte vor.

    Nach der Eintragung im Sterbebuch folgt die Standesbeamtin/der Standesbeamte die ergänzte 'Todesbescheinigung', eine Sterbeurkunde bzw. eine Abschrift aus dem Sterbebuch sowie eine "Todesbestätigung" (nur gültig für Sozialversicherungszwecke) aus.

    Hinweis: Die "Todesbescheinigung" müssen Sie unverzüglich dem Bestattungsunternehmen übergeben, da nur dann die Überführung und die Durchführung der Bestattung möglich sind.

    Weiterführende Informationen: help.gv.at 

  • Formulare

    Noch Fragen?

    • Standesamt
      Adresse: Mirabellplatz 4, 5020 Salzburg
      E-Mail: standesamt@stadt-salzburg.at
      • Wolfgang Buchner
        Sterbefälle
        Standesbeamter
        Tel: +43 (0)662 8072-3560
        Fax: +43 (0)662 8072-2060
      • Jutta Lehner
        Sterbefälle
        Standesbeamtin
        Tel: +43 (0)662 8072-3561
        Fax: +43 (0)662 8072-2060
      • Eva Naglmayr
        Sterbefälle
        Tel: +43 (0)662 8072-3562
        Fax: +43 (0)662 8072-2060
    Stand: 24.10.2012, Leopold Maidorfer