Sterbefall - Anzeige
Anzeige von Sterbefällen
- benötigte Unterlagen
Mitzubringen sind:
- Geburtsurkunde
- Nachweis des Hauptwohnsitzes (bei Wohnsitz im Ausland)
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde
- allenfalls Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
- Scheidungsurteil
- FristenEin Sterbefall ist spätestens am nächstfolgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen
- zu beachten
Die Eintragung ins Sterbebuch nimmt die Standesbeamtin/der Standesbeamte vor.
Nach der Eintragung im Sterbebuch folgt die Standesbeamtin/der Standesbeamte die ergänzte 'Todesbescheinigung', eine Sterbeurkunde bzw. eine Abschrift aus dem Sterbebuch sowie eine "Todesbestätigung" (nur gültig für Sozialversicherungszwecke) aus.
Hinweis: Die "Todesbescheinigung" müssen Sie unverzüglich dem Bestattungsunternehmen übergeben, da nur dann die Überführung und die Durchführung der Bestattung möglich sind.
Weiterführende Informationen: help.gv.at
Formulare
Noch Fragen?
- Standesamt
- Wolfgang BuchnerSterbefälle
StandesbeamterTel: +43 (0)662 8072-3560
Fax: +43 (0)662 8072-2060 - Jutta LehnerSterbefälle
StandesbeamtinTel: +43 (0)662 8072-3561
Fax: +43 (0)662 8072-2060 - Eva NaglmayrSterbefälleTel: +43 (0)662 8072-3562
Fax: +43 (0)662 8072-2060



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