Wohnkostenbeihilfe / Familienunterhalt für Zivildiener
Zur Sicherung des Lebensunterhaltes der Familie und weiterer unterhaltsberechtigter Personen besteht während des Zivildienstes Anspruch auf Familienunterhalt.
Wahl der Vertrauensperson
Die Wahl der Vertrauensperson ist von der jeweiligen Einrichtung (Einsatzstelle) durchzuführen.
Zivildienstgesetz
Zivildienst als Ersatz des Wehrdienstes für Wehrpflichtige, Rechtsvorschrift
Links für Zvildienstleisende
Formulare für Zivildienstpflichtige



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