Leistungen von A bis Z
Zahnbehandlungen
Die zahnmedizinischen Leistungen umfassen neben der konservierenden Zahnbehandlung die chirurgische und die prothetische Zahnbehandlung.
Ein lediglich aus kosmetischen Gründen vorgenommener Zahnersatz wird nicht vergütet.
Kronen und Implantate
Ab 4 Kronen bzw. ab 3 Implantaten ist eine chefärztliche Bewilligung durch den KFA Vertrauensarzt notwendig.
Link zu: Leistungen im Zahnambulatorium der BVA
Kieferregulierungen: mit vorherige Genehmigung der KFA
Noch Fragen?
- KrankenfürsorgeanstaltAdresse: Mirabellplatz 4, 5020 Salzburg
E-Mail: kfa-salzburg@stadt-salzburg.atTel: +43 (0)662 8072-2572
Fax: +43 (0)662 8072-2930



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