Tiertransportunternehmergenehmigung
Das Meldeformular kann postalisch oder persönlich eingebracht werden
Magistratsabteilung 1/01 – Amt für öffentliche Ordnung
Schwarzstraße 44, Erdgeschoss
Parteienverkehr:
Montag 8 bis 12 Uhr und 13 Uhr 30 bis 16 Uhr
Dienstag bis Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr
- Voraussetzungen
Die AntragstellerIn bestätigt,
- dass er/sie keinem anderen Mitgliedsstaat eine Zulassung beantragt hat,
- dass er/sie über ausreichend geeignetes Personal und geeignete Ausrüstungen verfügt, um der EU-Tiertransport-Verordnung (EG) 1/2005 zu entsprechen und
- dass er/sie nicht wegen Tierquälerei oder eines Vergehens gegen ein Tierschutzgesetz vorbestraft ist.
- zu beachten
EU-Tiertransport-Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport
Anforderungen an Transporte von Tieren in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit sind auf europäischer Ebene geregelt. Seit dem 5. Jänner 2007 gilt die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen. Darin sind u.a. Details hinsichtlich der Ausstattung der Fahrzeuge, dem Umgang mit Tieren, der Ausbildung von Fahrer und Betreuer festgelegt.
Noch Fragen?
- Gewerbebehörde
- Ing. Mag. Christian SchwarzVeterinärrecht
SachbearbeiterTel: +43 (0)662 8072-3417
Fax: +43 (0)662 8072-2092



Ausschreibungen