Hintergrundbild
Recht & Kontrolle
Recht & Kontrolle

Kontrollamt - im Stadtrecht verankert

Das Kontrollamt ist als unabhängige oberste Finanzkontrolle der Stadt eingerichtet. Seinen – im Stadtrecht verankerten – Auftrag erfüllt das Kontrollamt gegenüber dem Gemeinderat.
Das Kontrollamt  überprüft ausgehend von den gesetzlichen Vorgaben die Ordnungsmäßigkeit, Rechtmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Stadtverwaltung und der wirtschaftlichen Betriebe, um – als Prüfer und Berater – durch überzeugende Empfehlungen Verbesserungen zu erreichen bzw. Fehlentwicklungen zu verhindern.

Das Kontrollamt ist erfolgreich, wenn die überprüften Stellen und der Gemeinderat seine Feststellungen und Empfehlungen annehmen und Verbesserungen durchführen.

Noch Fragen?

Stand: 22.3.2012, Richilde Haybäck