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Hundesteuer

Bild vergrößernHundehaltung; Bild: Stadtgemeinde Salzburg

Hundehaltung; Bild: Stadtgemeinde Salzburg

Laut der Salzburger Hundesteuerverordnung unterliegt das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden, die nicht als Wachhunde, Blindenführerhunde, oder in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden einer Abgabe, die als Hundesteuer eingehoben wird.

Die Meldung der Hundehaltung, Änderungen in der Hundehaltung und die Ersatzmarke bei Verlust können wie folgt beantragt werden:

  • onlineAntrag mit dem anhängigen Formular 
  • persönlich Hubert-Sattler-Gasse 5 / 1. Stock, Zimmer 140 
  • durch Anforderung eines Antragsformulars, siehe AnsprechpartnerInnen im Anhang
  • Kosten / Gebühren

    Die Hundesteuer beträgt jährlich mit 2012:

    • für den ersten Hund € 58,-
    • für den zweiten Hund € 80,-
    • für den dritten und jeden weiteren € 107,-

     
    Vorschreibung (Bescheid), Marke und Zahlschein werden zugesandt oder sofort ausgefolgt.

    Erwartetes Aufkommen 2012: 200.000 Euro

  • Fristen

    Die Hundehaltung ist in der Stadt Salzburg binnen Monatsfrist anzuzeigen

    Änderungen in der Hundehaltung (Abmeldung/Adressänderung/ec) sind ebenso binnen Monatsfrist anzuzeigen.

  • zu beachten

    Bei Verlust der Hundesteuermarke wird eine Ersatzmarke ausgefolgt.

    Hundesteuerverordnung, Stand 2012:  
    § 4 Abs.1 Ziffer f ist dazugekommen
    § 3 Abs. 1:  die Beträge sind angehoben worden

Noch Fragen?

  • Selbstbemessungsabgaben
    Adresse: Hubert-Sattler-Gasse 5, 5020 Salzburg
    • Peter Stiborek
      Fachbearbeiter
      Tel: +43 (0)662 8072-2466
      Fax: +43 (0)662 8072-3409
    • Josef Auernigg
      Sachbearbeiter
      Tel: +43 (0)662 8072-2796
      Fax: +43 (0)662 8072-3409
    • Susanne Steinlechner
      Fachbearbeiterin (Vertreterin)
      Tel: +43 (0)662 8072-2434
      Fax: +43 (0)662 8072-3409
  • Stadtsteueramt
    • Karina Hußlig
      Sachbearbeiterin
      Tel: +43 (0)662 8072-2673
      Fax: +43 (0)662 8072-3409
Stand: 7.5.2012, Richilde Haybäck