Hundesteuer

Hundehaltung; Bild: Stadtgemeinde Salzburg
Laut der Salzburger Hundesteuerverordnung unterliegt das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden, die nicht als Wachhunde, Blindenführerhunde, oder in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden einer Abgabe, die als Hundesteuer eingehoben wird.
Die Meldung der Hundehaltung, Änderungen in der Hundehaltung und die Ersatzmarke bei Verlust können wie folgt beantragt werden:
- onlineAntrag mit dem anhängigen Formular
- persönlich Hubert-Sattler-Gasse 5 / 1. Stock, Zimmer 140
- durch Anforderung eines Antragsformulars, siehe AnsprechpartnerInnen im Anhang
- Kosten / Gebühren
Die Hundesteuer beträgt jährlich mit 2012:
- für den ersten Hund € 58,-
- für den zweiten Hund € 80,-
- für den dritten und jeden weiteren € 107,-
Vorschreibung (Bescheid), Marke und Zahlschein werden zugesandt oder sofort ausgefolgt.Erwartetes Aufkommen 2012: 200.000 Euro
- Fristen
Die Hundehaltung ist in der Stadt Salzburg binnen Monatsfrist anzuzeigen
Änderungen in der Hundehaltung (Abmeldung/Adressänderung/ec) sind ebenso binnen Monatsfrist anzuzeigen.
- zu beachten
Bei Verlust der Hundesteuermarke wird eine Ersatzmarke ausgefolgt.
Hundesteuerverordnung, Stand 2012:
§ 4 Abs.1 Ziffer f ist dazugekommen
§ 3 Abs. 1: die Beträge sind angehoben worden
Formulare
Noch Fragen?
- SelbstbemessungsabgabenAdresse: Hubert-Sattler-Gasse 5, 5020 Salzburg
- Peter StiborekFachbearbeiterTel: +43 (0)662 8072-2466
Fax: +43 (0)662 8072-3409 - Josef AuerniggSachbearbeiterTel: +43 (0)662 8072-2796
Fax: +43 (0)662 8072-3409 - Susanne SteinlechnerFachbearbeiterin (Vertreterin)Tel: +43 (0)662 8072-2434
Fax: +43 (0)662 8072-3409
- Stadtsteueramt
- Karina HußligSachbearbeiterinTel: +43 (0)662 8072-2673
Fax: +43 (0)662 8072-3409



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