Allgemeine Ortstaxe
Die allgemeine Ortstaxe wird für Nächtigungen in Räumen, die der Beherbergung von Gästen im Rahmen des Gastgewerbes oder der Privatzimmervermietung dienen, sowie in Ferienwohnungen, Wohnwagen, Mobilheimen und Zelten, eingehoben.Die Höhe der Ortstaxe pro Nacht und Person richtet sich nach der Klassifizierung der Unterkunft.
- Kosten / Gebühren
Höhe der allgemeinen Ortstaxe innerhalb des Gebietes der Stadt Salzburg für jede Nächtigung wie folgt:
1. für jede Nächtigung in der Kategorien 3 1/2-, 4-, 4 1/2- und 5-Sterne € 1,10
2. in der Kategorie 2 1/2- oder 3-Sterne € 0,90
3. in der Kategorie 1 1/2- oder 2-Sterne € 0,70
4. in der Kategorie 1- Stern sowie Privatzimmervermietung und Jugendherbergen € 0,40
5. für jede Nächtigung auf Campingplätzen, sofern es sich nicht um solche Nächtigungen in Wohnwagen, Campingbussen und Mobilheimen handelt, die länger als vier Monate auf einem Campingplatz abgestellt werden und für die daher gemäß § 2 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 3 Ortstaxengesetz 1992 eine besondere Ortstaxe eingehoben wird. € 0,29Der besondere Fondsbeitrag laut Salzburger Fremdenverkehrsgesetz wird für sämtliche o. a. Nächtigungen eingehoben und beträgt € 0,05 pro Nacht und Person.
Erwartetes Aufkommen 2012:
1,8 Mio Euro. - Fristen
Die Abgabenerklärung für die allgemeine Ortstaxe ist für jeden Kalendermonat bis zum 15. des darauffolgenden zweiten Monats in einfacher Ausfertigung beim Stadtsteueramt einzureichen.
Für jene Monate, in denen keine Nächtigungen angefallen sind, ist eine Leermeldung einzureichen.
Hinweis:
Wird die Frist zur Einreichung der Erklärung nicht gewahrt, so kann ein Verspätungszuschlag bis 10 v. H. der festgesetzten Abgabe auferlegt werden.
Formulare
Ortstaxe erklären
(Online-Formular des Verwaltungsportals der Stadt Salzburg)
Registrierungsformular für die „Ortstaxeerklärung – Online“
Ortstaxeerklärung - Download-Formular
Stand 05/2010
Abbuchungsauftrag - Download-Formular
Anmeldung zur Ortstaxe - Download-Formular
Ortstaxeerklärung und PAY-TV - Download-Formular
Gilt seit 1.1.2007
Noch Fragen?
- SelbstbemessungsabgabenAdresse: Hubert-Sattler-Gasse 5, 5020 Salzburg
- Helmut SteinerSachbearbeiterTel: +43 (0)662 8072-2447
Fax: +43 (0)662 8072-3409 - Georg RussbacherSachbearbeiterTel: +43 (0)662 8072-2920
Fax: +43 (0)662 8072-3409
- Stadtsteueramt
- Herbert ThalmayerSachbearbeiterTel: +43 (0)662 8072-2433
Fax: +43 (0)662 8072-3409



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