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Steuern & Abgaben
Ortstaxe

Allgemeine Ortstaxe

Die allgemeine Ortstaxe wird für Nächtigungen in Räumen, die der Beherbergung von Gästen im Rahmen des Gastgewerbes oder der Privatzimmervermietung dienen, sowie in Ferienwohnungen, Wohnwagen, Mobilheimen und Zelten, eingehoben.
Die Höhe der Ortstaxe pro Nacht und Person richtet sich nach der Klassifizierung der Unterkunft.
  • Kosten / Gebühren

    Höhe der allgemeinen Ortstaxe innerhalb des Gebietes der Stadt Salzburg für jede Nächtigung wie folgt:
    1. für jede Nächtigung in der Kategorien 3 1/2-, 4-, 4 1/2- und 5-Sterne € 1,10
    2. in der Kategorie 2 1/2- oder 3-Sterne € 0,90
    3. in der Kategorie 1 1/2- oder 2-Sterne € 0,70
    4. in der Kategorie 1- Stern sowie Privatzimmervermietung und Jugendherbergen € 0,40
    5. für jede Nächtigung auf Campingplätzen, sofern es sich nicht um solche Nächtigungen in Wohnwagen, Campingbussen und Mobilheimen handelt, die länger als vier Monate auf einem Campingplatz abgestellt werden und für die daher gemäß § 2 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 3 Ortstaxengesetz 1992 eine besondere Ortstaxe eingehoben wird. € 0,29

    Der besondere Fondsbeitrag laut Salzburger Fremdenverkehrsgesetz wird für sämtliche o. a. Nächtigungen eingehoben und beträgt € 0,05 pro Nacht und Person.

    Erwartetes Aufkommen 2012:
    1,8 Mio Euro.

  • Fristen

    Die Abgabenerklärung für die allgemeine Ortstaxe ist für jeden Kalendermonat bis zum 15. des darauffolgenden zweiten Monats in einfacher Ausfertigung beim Stadtsteueramt einzureichen.

    Für jene Monate, in denen keine Nächtigungen angefallen sind, ist eine Leermeldung einzureichen.

    Hinweis:
    Wird die Frist zur Einreichung der Erklärung nicht gewahrt, so kann ein Verspätungszuschlag bis 10 v. H. der festgesetzten Abgabe auferlegt werden.

Noch Fragen?

  • Selbstbemessungsabgaben
    Adresse: Hubert-Sattler-Gasse 5, 5020 Salzburg
    • Helmut Steiner
      Sachbearbeiter
      Tel: +43 (0)662 8072-2447
      Fax: +43 (0)662 8072-3409
    • Georg Russbacher
      Sachbearbeiter
      Tel: +43 (0)662 8072-2920
      Fax: +43 (0)662 8072-3409
  • Stadtsteueramt
    • Herbert Thalmayer
      Sachbearbeiter
      Tel: +43 (0)662 8072-2433
      Fax: +43 (0)662 8072-3409
Stand: 6.2.2012, Gerhard Huber