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Steuern & Abgaben
Vergnügungssteuer, Spielapparate u -automaten

Vergnügungssteuer, Spielapparate, Spielautomaten

Für Veranstaltungen und das Betreiben von Spielapparaten wird im Stadtgebiet von Salzburg eine Abgabe eingehoben.
Siehe auch Vergnügungssteuerordnung 2000 im Download rechts.

Bälle, Konzerte, Kabaretts und alle anderen Vergnügungen sind vorher anzumelden und die Eintrittskarten steuerlich kennzeichnen zu lassen.

Innerhalb von 1 Woche sind ebenfalls alle Spiel- und Unterhaltungsapparate beim Stadtsteueramt anzumelden.

Zur Anmeldung eines Spielapparates, sowie zur Vergnügungssteuer-Erklärung für Spielapparate stehen Ihnen im Anhang entsprechende Formulare zur Verfügung.

Erwartetetes Aufkommen 2012: 1 Mio Euro

  • zu beachten
    Veranstaltungen müssen vor ihrem Beginn angemeldet werden

Noch Fragen?

  • Selbstbemessungsabgaben
    Adresse: Hubert-Sattler-Gasse 5, 5020 Salzburg
    • Josef Auernigg
      Sachbearbeiter
      Tel: +43 (0)662 8072-2796
      Fax: +43 (0)662 8072-3409
    • Susanne Steinlechner
      Fachbearbeiterin
      Tel: +43 (0)662 8072-2434
      Fax: +43 (0)662 8072-3409
    • Peter Stiborek
      Fachbearbeiter
      Tel: +43 (0)662 8072-2466
      Fax: +43 (0)662 8072-3409
Stand: 6.2.2012, Susanne Gerhart