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Kulturservice und Förderung
Förderungen durch die Stadt Salzburg

Förderung Film/Neue Medien/Medienkunst

Allgemeine Voraussetzung für eine Filmförderung durch die Stadt Salzburg ist in jedem Fall, dass der/die Antragsteller/in entweder in der Stadt Salzburg lebt, oder hier seit mind. 3 Jahren einen wesentlichen Schwerpunkt des Lebensinteresses (zB. Beruf) hat und/oder das Projekt einen Bezug zur Stadt Salzburg hat (zB. Schauplatz, Charaktere, Produktionen, etc.). Gefördert werden ausschließlich künstlerische Produktionen von Einzelpersonen, Arbeitsgemeinschaften, Vereinen und ProduzentInnen. Kommerziell orientierte Filme, das bedeutet, auf Gewinn ausgerichtete Produktionen und reine Amateurfilme aus dem privaten Bereich können nicht berücksichtigt werden.

Ein Schwerpunkt der Filmförderung durch die Stadt Salzburg liegt im Bereich der Nachwuchsförderung. Dadurch soll der Einstieg in das professionelle Filmschaffen erleichtert werden. Personen, die filmische Projektvorhaben im Rahmen einer Ausbildung herstellen, können nur gefördert werden, wenn es sich um den Abschlussfilm (Diplom-, Bachelor- und Masterstudium) mit besonderer künstlerischer Qualität handelt. Eine Bestätigung darüber ist dem Ansuchen beizulegen. Übungsfilme oder Semesterprojekte im Rahmen einer Ausbildung werden nicht gefördert.
Neben der hauptsächlich freien Filmförderung werden auch filmkulturelle Einrichtungen, soweit dies budgetär vorgesehen ist, finanziell unterstützt. Wenn eine Jahresförderung erfolgt, können einzelne Projekte des Vereins nicht gesondert gefördert werden
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Herstellung/Produktion von Filmen wird von der Stadt aufgrund der Größenordnung, in der sich Filmrealisierungen finanziell bewegen nicht gefördert. Sollte ein Film aus touristischen oder wirtschaftlichen Gründen von besonderem Interesse für die Stadt Salzburg sein, können allenfalls Fördermittel aus den Budgetansätzen der Wirtschaftsförderung bzw. des Tourismus bei den entsprechenden Stellen (siehe: weitere Möglichkeiten der Filmförderung durch öffentliche Stellen) beantragt werden.

Das Förderansuchen ist in schriftlicher Form mittels der dafür vorgesehenen Formulare zu stellen. Das Antragsformular kann auf dem Kulturportal der Stadt Salzburg im Bereich „Kulturservice und Förderungen“ heruntergeladen werden oder bei der Abteilung Kultur, Bildung und Wissen beantragt werden.

Die Stadtförderung konzentriert sich daher auf

Drehbuchentwicklung = die Entwicklung eines Drehbuches für Lang- und Kurz-(Spiel-Filme aus einem Treatment. Als inhaltliches Ergebnis wird ein drehfertiges Buch vorgelegt.
Das Ansuchen muss beinhalten:
* Kurzbeschreibung des Inhalts
* Treatment
* Kalkulation der Aufwendungen für die Entwicklung des Drehbuches
* Finanzierungsplan inkl. Eigenanteil des/der Antragstellers/in und Angabe aller beantragten und zugesagten Mittel durch das Land bzw. andere öffentliche und/oder private Stellen

Projekt-/Stoffentwicklung für Experimental- und Dokumentarfilme. Als inhaltliches Ergebnis ist ein drehfertiges Konzept vorzulegen.

Experimentalfilme

Das Ansuchen muss beinhalten:
* Projektbeschreibung
* Referenzmaterial (DVD)
* Kostenkalkulation
* Finanzierungsplan inkl. Eigenanteil des/der Antragstellers/in und Angabe aller beantragten und zugesagten Mittel durch das Land bzw. andere öffentliche und/oder private Stellen

Dokumentarfilme (Konzepterstellung, Recherche, Sequenzen/Videonotizen). Als inhaltliches Ergebnis ist ein drehfertiges Konzept vorzulegen.
Das Ansuchen muss beinhalten:
* Kurzbeschreibung des Inhalts
* Referenzmaterial (DVD)
* Kostenkalkulation
* Finanzierungsplan inkl. Eigenanteil des/der Antragstellers/in und Angabe aller beantragten und zugesagten Mittel durch das Land bzw. andere öffentliche und/oder private Stellen

Projektförderung für Video- und Medienkunstprojekte
Das Ansuchen muss beinhalten:
* Beschreibung des Projektes
* Zeitplan für die Umsetzung
* detaillierte Kalkulation
* Finanzierungsplan (unter Anführung aller beantragten und zugesagten Mittel anderer öffentlichen Stellen, sonstiger Sponsoren und allfällige Eigenmittel)
* Lebenslauf
* kurze Dokumentation bisheriger künstlerischer Arbeiten

Postproduktionsförderung. Als inhaltliches Ergebnis ist eine Endversion der Produktion (DVD) vorzulegen. Darüber hinaus sind Angaben zur geplanten Verwertung zu machen
Das Ansuchen muss beinhalten:
* inhaltliches Konzept
* Rohschnitt des Films
* Kostenkalkulation
* Finanzierungsplan inkl. Eigenanteil des/der Antragstellers/in und Angabe aller beantragten und zugesagten Mittel durch das Land bzw. andere öffentliche und/oder private Stellen

Verwertungsförderung (Teilnahme an intern. Filmfestivals, öffentliche Präsentationen).
Das Ansuchen muss beinhalten:
* Filmexemplar (DVD)
* Kostenkalkulation
* Finanzierungsplan inkl. Eigenanteil des/der Antragstellers/in und Angabe aller beantragten und zugesagten Mittel durch das Land bzw. andere öffentliche und/oder private Stellen
* Angaben zur Verwertung insb. in Salzburg
Bei Festivalteilnahmen sind nach Abschluss der Festivalverwertung eine Liste der Festivals, zu denen der Film eingeladen wurde sowie eine Aufstellung der erhaltenen Preise zu übermitteln.

Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass Dokumentationen bereits geförderter Projekte, wie z B. Theater- oder Tanzevents, Ausstellungen, etc. keine nochmaligen Förderungsmittel zuerkannt werden. Die dafür erforderlichen Summen sind beim Basisprojekt zu veranschlagen.

  • zu beachten

    Anlaufstelle für die städtischen Förderungen in den Bereichen Kunst und Kultur, Bildung und Wissenschaft, Sport etc. sind die MitarbeiterInnen der MA 2 - Kultur, Bildung und Wissen.

    Die Ansuchen um Förderung werden vom Amt geprüft und für die Entscheidung durch Bürgermeister, Kulturausschuss, Stadtsenat oder Gemeinderat aufbereitet.  

    Grundsätzlich kann jederzeit angesucht werden, doch ist zu berücksichtigen, dass vorallem für neue Projekte und größere Summen in der Regel längere Vorlaufzeiten einzurechnen sind, da ohne budgetäre Vorsorge Mittel nur in beschränktem Ausmaß zur Verfügung stehen.

    Ab einem erwünschten Beitrag in der Höhe von EUR 1.000,-- sind für Ansuchen verbindlich die aufgelegten Formulare zu verwenden. Die Verwendung jeder gewährten Förderung ist durch eine Abrechnung zu belegen.

    Die benötigten Formulare können Sie sich hier downloaden. Es ist von Vorteil, die Formulare vollständig auszufüllen und gegebenenfalls durch die Beilage von Unterlagen zu erläutern. Bitte geben Sie auch einen kompetenten Ansprechpartner für Rückfragen an.

    Sie können die hier angebotenen pdf-Formulare direkt ausfüllen, abspeichern, diese dann ausdrucken, unterschreiben und ans zuständige Amt senden. Es wird für alle Formulare an einer für Sie komfortableren Lösung mit Onlineformularen im Rahmen der Weiterentwicklung von E-Government-Anwendungen gearbeitet.

Noch Fragen?

Stand: 3.4.2012, Martina Greil