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Abfall & Abwasser
Formulare

Abfallbehälter

Restabfall; Bild: Stadtgemeinde Salzburg

Restabfall; Bild: Stadtgemeinde Salzburg

Grundsätzlich ist jede Liegenschaft mit Haushalten oder Betrieben in denen Hausabfall oder hausabfallähnliche Abfälle anfallen, anschlusspflichtig an die kommunale Hausabfallabfuhr.

Das Abfallwirtschaftsamt - Ihr AbfallService - ist zuständig für die Entsorgung dieser Abfälle in der Stadt Salzburg.
Als Mindestvorhaltevolumina sind pro Person und Woche festgelegt:
für Restabfall: 20 Liter, für biogene Abfälle 10 Liter

Die Biotonnen werden generell einmal wöchentlich entleert.

Die Anzahl der Entleerungen der Restabfalltonnen ist für jeden Straßenzug in der Abfuhrordnung festgelegt.  Für Anträge auf eine Abweichung vom vorgegebenen Intervall für die Entleerung der Restabfalltonne ist die Mag.Abt. 1/01 - das Amt für öffentliche Ordnung - zuständig. 

Für die Abfallbehälter stehen Ihnen die folgenden Formulare zur Verfügung:

Stand: 4.4.2012, Walter Galehr