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Abfall & Abwasser
Abfallbehälter

An- und Abmeldung von Abfallbehältern

Grundsätzlich ist jede Liegenschaft mit Haushalten oder Betrieben in denen Hausabfall oder hausabfallähnliche Abfälle anfallen, anschlusspflichtig an die kommunale Hausabfallabfuhr.
Als Mindestvorhaltevolumina sind pro Person und Woche festgelegt:
für Restabfall: 20 Liter, für biogene Abfälle 10 Liter, für Altpapier 10 Liter (wenn auf der Liegenschaft ein Sammelbehälter für Altpapier vorhanden ist, beträgt das Mindestvorhaltevolumen für Restabfall 15 Liter pro Person und Woche)
Der Restabfall wird in der Stadt Salzburg in den Abfuhrintervallen entsorgt, wie sie für die einzelnen Straßenzüge im Abfuhrplan zur Abfuhrordnung festgelegt sind.
Auf Antrag ist eine individuelle Verlängerung dieses Intervalls (bis längstens 2 Wochen) möglich, sofern dabei das Mindestvorhaltevolumen nicht unterschritten wird.

  • Voraussetzungen

    Das An- und Abmelden von Abfallbehältern kann nur durch den Liegenschaftseigentümer bzw. Zustellberechtigten des Abfallgebührenbescheides erfolgen.

    Die Abfallbehälter müssen am Abfuhrtag zum Entleeren bereitgestellt sein. 

  • Kosten / Gebühren

    Nach Anmeldung werden die aktuellen Abfallgebühren verrechnet.

    Die An- und Abmeldung ist kostenlos.

  • zu beachten
    Beachten Sie bitte auch die Verschiebungen, wenn der Abfuhrtag auf einen Feiertag fällt.

    Als Feiertagsregelung für die Abfuhr der Restabfallbehälter und der Biotonnen gilt:

    für den Abfuhrtag Montag:
    Fällt der Abfuhrtag auf einen Montag, so erfolgt die Abfuhr bereits am vorangehenden Samstag. Die restlichen Abfuhrtage nach dem Feiertag bleiben unverändert.

    für die Abfuhrtage Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag:
    Fällt der Abfuhrtag auf einen Feiertag, so verschieben sich die Abfuhren derselben Woche auf den jeweils nächstfolgenden Werktag.
    z.B. Ist Dienstag der vorgesehene Abfuhrtag und ist dieser ein Feiertag, so erfolgt die Abfuhr am Mittwoch. Die normalerweise am Mittwoch entsorgten Liegenschaften werden am Donnerstag abgefahren, die normalerweise donnerstags entsorgten am Freitag usw.

    Gesonderte Regelung für die Innenstadt mit dreimaliger Abfuhr pro Woche (Restabfall):
    Wenn der Feiertag auf einen Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag oder Samstag fällt, wird die Abfuhr am nächsten Werktag nachgeholt. Wenn der Feiertag auf einen Donnerstag fällt, so erfolgt die Abfuhr am Tag davor (Mittwoch).

Noch Fragen?

  • Abfallservice
    • Manfred Leitner
      An- und Abmeldung von Behältern für Restabfall, Bioabfall und Plastikflaschen, Behälterreinigung, -zustellung und -tausch
      Sachbearbeiter
      Tel: +43 (0)662 8072-4554
      Fax: +43 (0)662 8072-4545
Stand: 27.4.2011, Walter Galehr