Waldfeststellung
Waldfeststellungsverfahren nach dem Forstgesetz
Waldfeststellungsverfahren gemäß § 5 ForstG 1975
- Voraussetzungen
Wald im Sinne der forstgesetzlichen Bestimmungen definiert sich als eine mindestens 1000 m² große Grundfläche, welche von forstlichen Gehölzen bestockt wird.
In der Regel ist Wald als solcher im Grundkataster ausgewiesen und im Flächenwidmungsplan kenntlich gemacht.
Rechtlich alleine maßgeblich ist jedoch der Zustand in der Natur.
Bestehen nun Zweifel an der forstrechtlichen Waldeigenschaft so ist dies in einem eigenen Waldfeststellungsverfahren abzuklären.
- benötigte Unterlagen
Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate), 1 -fach mit C-Blatt für die beanspruchten Grundstücke
Lageplan mit Darstellung der beantragten Fläche, 3-fach
Noch Fragen?
- Amt für öffentliche Ordnung
- Dipl.-Ing. Dr. Gerald SchlagerForstrechtTel: +43 (0)662 8072-2838
Fax: +43 (0)662 8072-2068



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