Baustellen / Aufgrabungen
Baustellenbeginnmeldung
Um Beschädigungen oder Störungen bestehender Leitungsanlagen zu vermeiden, müssen Grabungen den Leitungsverwaltern bekannt gegeben werden, damit die betroffenen Verwaltungen die Möglichkeit haben, rechtzeitig ihrerseits notwendige Maßnahmen zu treffen. Der Grabungswerber muß mindestens 7 Arbeitstage vor Beginn der Grabungsarbeiten dies schriftlich bekanntgeben. In dringenden Fällen kann das auch telefonisch im Voraus erfolgen.
Nachtarbeiten und längere zeitliche Unterbrechungen der Bauarbeiten und die Wiederaufnahme derselben sind gesondert bekanntzugeben.
- benötigte Unterlagenkeine
- Fristenmindestens 7 Tage vor Beginn der Grabungsarbeiten
Noch Fragen?
- Tiefbaukoordinierung
- Waltraud Madl-LinhartTel: +43 (0)662 8072-2718
Fax: +43 (0)662 8072-2086 - Barbara HödlmoserTel: +43 (0)662 8072-2717
Fax: +43 (0)662 8072-2086



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