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Verkehr & Parken
Baustellen / Aufgrabungen

Baustellenbeginnmeldung

Um Beschädigungen oder Störungen bestehender Leitungsanlagen zu vermeiden, müssen Grabungen den Leitungsverwaltern bekannt gegeben werden, damit die betroffenen Verwaltungen die Möglichkeit haben, rechtzeitig ihrerseits notwendige Maßnahmen zu treffen. Der Grabungswerber muß mindestens 7 Arbeitstage vor Beginn der Grabungsarbeiten dies schriftlich bekanntgeben. In dringenden Fällen kann das auch telefonisch im Voraus erfolgen.
Nachtarbeiten und längere zeitliche Unterbrechungen der Bauarbeiten und die Wiederaufnahme derselben sind gesondert bekanntzugeben.

  • benötigte Unterlagen
    keine
  • Fristen
    mindestens 7 Tage vor Beginn der Grabungsarbeiten

Noch Fragen?

Stand: 20.12.2011, Gerhard Aigner