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Verkehr & Parken
Straßenpolizeil. Ausnahmen

Kurzparkzonen, Ausnahme für Firmen

Straßenpolizeiliche Ausnahmebewilligung zum Parken auf den Kurzparkzonenstellplätzen jener Bewohnerparkzone, in der die Zieladresse bzw Firmenadresse gelegen ist
 
  • Voraussetzungen

    Ausnahmebewilligungen werden nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt;
    Begründung warum das Kfz in den Kurzparkzonen (im Nahbereich der Zieladresse) geparkt werden muss
     

  • benötigte Unterlagen
    • Zulassungsschein(e) (in Ablichtung)
    • Auftragsbestätigung (nur bei Baustellen)
       
  • zu beachten
    Vor Antragstellung wird um telefonische Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Sachbearbeiter ersucht. 

Noch Fragen?

  • Verkehrs- und Straßenrechtsamt
    • Gernot Teufl
      A - Ht
      Sachbearbeiter
      Tel: +43 (0)662 8072-3195
      Fax: +43 (0)662 8072-2067
    • Hans Peterleitner
      Hu - Pr
      Sachbearbeiter
      Tel: +43 (0)662 8072-3185
      Fax: +43 (0)662 8072-2067
    • Christian Morgner
      Ps - Z
      Sachbearbeiter
      Tel: +43 (0)662 8072-3188
      Fax: +43 (0)662 8072-2067
Stand: 17.6.2011, Sabine Nitsche