Straßenpolizeil. Ausnahmen
Kurzparkzonen, Ausnahme für Firmen
Straßenpolizeiliche Ausnahmebewilligung zum Parken auf den Kurzparkzonenstellplätzen jener Bewohnerparkzone, in der die Zieladresse bzw Firmenadresse gelegen ist- Voraussetzungen
Ausnahmebewilligungen werden nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt;
Begründung warum das Kfz in den Kurzparkzonen (im Nahbereich der Zieladresse) geparkt werden muss
- benötigte Unterlagen
- Zulassungsschein(e) (in Ablichtung)
- Auftragsbestätigung (nur bei Baustellen)
- zu beachtenVor Antragstellung wird um telefonische Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Sachbearbeiter ersucht.
Formulare
Noch Fragen?
- Verkehrs- und Straßenrechtsamt
- Gernot TeuflA - Ht
SachbearbeiterTel: +43 (0)662 8072-3195
Fax: +43 (0)662 8072-2067 - Hans PeterleitnerHu - Pr
SachbearbeiterTel: +43 (0)662 8072-3185
Fax: +43 (0)662 8072-2067 - Christian MorgnerPs - Z
SachbearbeiterTel: +43 (0)662 8072-3188
Fax: +43 (0)662 8072-2067



Ausschreibungen