Innovationsförderung
Förderung von qualitativ hochwertigen Arbeitsplätzen in zukunftsorientierten Betrieben, die auch den Anforderungen des Umweltschutzes entsprechen. Eine Neuansiedlung von Betrieben wird nur dann gefördert, wenn interessante Projekte mit Bedeutung für die Zukunft realisiert werden können (z.B. aus dem Bereich der Umwelt Technologie ).
Gefördert werden
Investitionen
Schaffung von qualitativ hochwertigen Arbeitsplätzen. Einführung umweltgerechter (insbesondere energie- und ressourcenschonender) sowie sozialverträglicher Produktionstechnologien. Verbesserung der Infrastruktur und Verkehrsentlastung. Verringerung von Umweltbelastungen im Produktionsablauf, soweit dies nicht aufgrund eines Bescheides vorgeschrieben wird bzw. gesetzliche Verpflichtungen bestehen. Es können bis zu 5 % der Investitionskosten gefördert werden, die Höhe ist abhängig von der Zahl der qualifizierten Dauerarbeitsplätze, der Sozialverträglichkeit und dem Umwelt- und Modernisierungseffekt.
Beratungsaktionen
Einführung verbesserter Technologien und Produktinnovationen. Die Förderung beträgt bis zu 50 % der Beratungskosten, höchstens jedoch 5.000,-- Euro je Betrieb.
Die Stadt Salzburg unterstützt auch die Beratungsaktion 'Betriebe im Klimabündnis'.
Forschung und Entwicklungen
Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sowie einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Liegt eine Förderzusage vom Forschungsförderungsfonds oder des Innovations- und Technologiefonds vor, kann die Förderung bis zu 10 % des gewährten Förderungsbarwertes betragen.
- VoraussetzungenDie Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Richtlinien zur Allgemeinen Wirtschaftsförderung.
Noch Fragen?
- Wirtschaftsförderung und BodenpolitikAdresse: Mirabellplatz 4, 5020 Salzburg
E-Mail: wirtschaftsservice@stadt-salzburg.atTel: +43 (0)662 8072-3401
Fax: +43 (0)662 8072-3405



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