Firmenwortlaut- bzw. Namensänderung
Allgemeine Informationen
Natürliche Personen (Einzelunternehmer und Einzelunternehmerinnen), die nicht im Firmenbuch eingetragen sind, müssen u.a. bei der äußeren Bezeichnung der Betriebsstätte(n) ihren Namen verwenden – für juristische Personen (Kapitalgesellschaften, Vereine) und eingetragene Personengesellschaften ist dies der gesetzliche oder in den Statuten festgelegte Name.
Folgende Änderungen sind der Gewerbebehörde anzuzeigen:
- Namensänderung des Gewerbeinhabers oder der Gewerbeinhaberin
- Namensänderung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers oder einer gewerberechtlichen Geschäftsführerin
- Namensänderung bei juristischen Personen, die nicht im Firmenbuch eingetragen sind (z.B. Vereine)
Hinweis: Unternehmen, die in Österreich im Firmenbuch eingetragen sind, müssen die Änderung der Firma bei der Gewerbebehörde nicht anzeigen. Die Gewerbebehörde wird automatisch vom Firmenbuchgericht verständigt.
- VoraussetzungenBei Vereinen muss der neue Wortlaut bereits im Vereinsregister eingetragen sein.
- benötigte Unterlagen
Formloser Antrag
Hinweis: Kann die Behörde eine Abfrage der notwendigen Daten aus Registern vornehmen, ist der Vereinsregisterauszug nicht vorzulegen.
- bei natürlichen Personen:
- Nachweis der Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde oder Bescheid über die Namensänderung)
- bei Vereinen:
- Vereinsregisterauszug
Firmenbuchauszug (nicht älter als 6 Monate) oder Heiratsurkunde
- Vereinsregisterauszug
- bei natürlichen Personen:
- Fristen
Die formlose Anzeige einer Namens- bzw. Firmenwortlautänderung ist bei der für den Standort zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde schriftlich binnen 4 Wochen zu erstatten.
- zu beachten
Verfahrensablauf
Die Anzeige der Namensänderung kann – formlos oder mittels Formular – persönlich, schriftlich oder teilweise auch elektronisch erfolgen.
Die formlose Anzeige sollte folgende Angaben enthalten:
- alter und neuer Name des Gewerbeinhabers bzw. der Gewerbeinhaberin oder des gewerberechtlichen Geschäftsführers bzw. der gewerberechtlichen Geschäftsführerin
- Gewerbewortlaut
- Gewerbestandort
- Gewerberegisterzahl
Die Behörde trägt die Namensänderung in das Gewerberegister ein und sendet Ihnen auf Antrag einen neuen Auszug aus dem Gewerberegister per Normalpost zu.
Noch Fragen?
- Amt für öffentliche Ordnung
- Duygu CevikSachbearbeiterTel: +43 (0)662 8072-3111
Fax: +43 (0)662 8072-2068



Ausschreibungen