Geschäftsführeranzeige, Bestellung und Ausscheidung
Die Anzeigen für die Geschäftsführerbestellungen/ -änderungen sind gemäß § 9 Abs. 2 und § 39 i.V.m. § 345 Abs. 2 binnen 6 Monaten ab Ausscheiden des vormaligen gewerberechtlichen Geschäftsführers bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu erstatten.
a) Geschäftsführerbestellung für Einzelunternehmer:
Dies ist vor allem dann erforderlich, wenn eine physische Person den Befähigungsnachweis nicht erbringen kann.
b) Geschäftsführerbestellung für sonstige Rechtsträger (Gesellschaften und Vereine usw.):
Juristische Personen (AG, GmbH, Verein, Genossenschaft) sowie Personengesellschaften des Handelsrechts (OHG und KG) sowie eingetragene Erwerbsgesellschaften (OEG und KEG) müssen einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen.
- Voraussetzungen
Der Geschäftsführer muss die allgemeinen Voraussetzungen haben, die auch ein Gewerbeinhaber erfüllen muss und darüber hinaus seinen Wohnsitz im Inland haben, außer die Zustellung der Verhängung und die Vollstreckung von Verwaltungsstrafen ist durch internationale Übereinkommen sichergestellt bzw. er ist EWR-Staatsbürger und hat im EWR seinen Wohnsitz.
Er muss in der Lage sein, sich im Betrieb zu betätigen, insbesondere muss er eine entsprechende, selbstverantwortliche Anordnungsbefugnis besitzen, um dem Gewerbeinhaber gegenüber für die fachlich einwandfreie Ausübung des Gewerbes und der Behörde gegenüber für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften verantwortlich sein zu können.
Sofern für ein Gewerbe ein Befähigungsnachweis erforderlich ist, hat der zu bestellende gewerberechtliche Geschäftsführer den vorgeschriebenen Befähigungsnachweis zu erbringen (§ 39 Abs. 2 GewO).
Außerdem muss der gewerberechtliche Geschäftsführer in der betreffenden Gesellschaft wie folgt verankert sein:
a) Gewerbeberechtigung einer juristischen Person:
Wird das Gewerbe, für das ein Befähigungsnachweis erforderlich ist, von einer juristischen Person (AG, GmbH, Vereinen, Genossenschaft) betrieben, so muss der gewerberechtliche Geschäftsführer
- dem zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organ der juristischen Person (Vorstand, Geschäftsführung) angehörden oder
- ein mindestens zur Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit im Betrieb beschäftigter, nach den Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts voll versicherungspflichter Arbeitnehmer sein.
Innerhalb eines Konzerns kann eine Bestellung zum Geschäftsführer auch für mehrere Konzernunternehmen erfolgen, wenn der Geschäftsführer Arbeitnehmer zumindest bei einem Konzernunternehmen ist.
b) Gewerbeberechtigung durch OHG, KG, offene Erwerbsgesellschaft, Kommandit-Erwerbsgesellschaft:
Wird das Gewerbe, für das ein Befähigungsnachweis erforderlich ist, von einer Personengesellschaft des Handelsrechts (OHG, KG) betrieben, so muss zum gewerberechtlichen Geschäftsführer
- ein persönlich haftender Gesellschafter, der nach dem Gesellschaftsvertrag zur Geschäftsführung und zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt ist, oder
- ein mindestens zur Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit im Betrieb beschäftigter, nach den Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts voll versicherungspflichtiger Arbeitnehmer
- benötigte Unterlagen
Antrag unter Angabe des Datums des Ausscheidens des vormaligen sowie das Bestellungsdatum des neuen gewerberechtlichen Geschäftsführers
Beilagen:
Gewerbeschein
persönliche Dokumente des gewerberechtlichen Geschäftsführers:
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
Meldezettel
Erklärung über das Nichtvorliegen von Gewerbeausschließungsgründe
Strafregisterbescheinigung
Firmenbuchauszug bzw. Anmeldebestätigung der GebietskrankenkasseBefähigungsnachweis des gewerberechtlichen Geschäftsführers:
Schulzeugnis(se)
Prüfungszeugnis(se)
Nachsichtsbescheid
sonstige Nachweise
- zu beachten
Scheidet der Geschäftsführer aus, so darf das Gewerbe bis zur Bestellung eines neuen Geschäftsführers, längstens jedoch bis 6 Monate, weiter ausgeübt werden
Formulare
Noch Fragen?
- Gewerbebehörde
- Michael BuchnerBuchstaben A-L
SachbearbeiterTel: +43 (0)662 8072-2857
Fax: +43 (0)662 8072-2092 - Norbert PlaschBuchstaben M-T
SachbearbeiterTel: +43 (0)662 8072-2833
Fax: +43 (0)662 8072-2092 - Daniela SoriatBuchstaben U-Z
SachbearbeiterTel: +43 (0)662 8072-3148
Fax: +43 (0)662 8072-2092



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