Informationen zu Unterlagen für Bauansuchen

Die Magistratsabteilung 5 – Raumplanung und Baubehörde ist laufend bemüht, die Dauer der Baubewilligungsverfahren zu verkürzen und somit zu einer raschen Entscheidung zu gelangen. In diesem Zusammenhang ist auch die Qualität der Einreichunterlagen von
entscheidender Bedeutung.
Die nachstehende Auflistung enthält die notwendigen Unterlagen für Bauansuchen (unabhängig von den weiteren maßgeblichen gesetzlichen Anforderungen der §§ 4 und 5 Baupolizeigesetz). Es wird im Sinne einer effektiven und raschen Bearbeitung daher dringend empfohlen, die Einreichunterlagen unter Berücksichtigung der aufgelisteten Punkte abzugeben. Sollten die Unterlagen gravierende Mängel im Sinne der angeführten Mindestanforderungen aufweisen, ist künftig vermehrt beabsichtigt, keine inhaltliche Prüfung der Ansuchen einzuleiten, sondern
Verbesserungsaufträge gemäß § 13 Abs 3 AVG zu erteilen. Ausreichend ausgearbeitete Bauansuchen werden einer prioritären Bearbeitung zugeführt.

  • Das Baubewilligungsansuchen der Stadt Salzburg verwenden.
    Daten über die Bauplatzerklärung auf Seite 1 des Baubewilligungsansuchens sind auszufüllen.
  • Unterschrift des Bewilligungswerbers auf Seite 2 des Ansuchens erforderlich.
  • Erklärung des Bewilligungswerbers zur Verfahrensart auf Seite 3 des Ansuchens ausfüllen – inkl. Begründung und Unterschrift des Bewilligungswerbers.
    Bestätigung des befugten Planverfassers im vereinfachten Verfahren auf Seite 3 des Ansuchens.
  • Aktueller Grundbuchsauszug (nicht älter als 3 Monate).
  • Vollständig ausgefüllte ROG-Erklärung, wenn Wohneinheiten neu geschaffen bzw. zusammengelegt werden.
  • Aktueller Lageplan im Maßstab 1:500. Dieser Lageplan muss auf der Grundlage der Bauplatzerklärung den Bauplatz (Bauplatzgrenzen und das natürliche Gelände) und seine Umgebung zeigen, die Lage des Baues im Bauplatz festhalten (Kotierung der Nachbarabstände) und die eindeutige Bestimmung der Nachbarn ermöglichen.
    Die Nachbargrundstücke sind einschließlich der Bauten auszuweisen, ebenso die öffentlichen Verkehrsflächen in diesem Bereich.
  • Kotierung und Darstellung von Ein- und Ausfahrten zu Stellplätzen (z.B. bei Garagen, Carports etc.) samt der Ausgestaltung der Abgrenzung zur öffentlichen Straße (z.B. Einfriedung, Bepflanzung, Bordsteine).
  • Kotierung der Traufenhöhen (Bestand / Neu) bei Neubauten, Zu- und Aufbauten, DGAusbauten (Absoluthöhenbezug).
  • Kotierung von Bauteilen, die in den öffentlichen Straßenraum ragen (Markisen, Steckschilder, etc.).
  • Angabe des beantragten / geänderten Verwendungszweckes (Raumnutzung) in den Grundrissplänen.
  • Berechnung der Grundflächen-, Geschoßflächen- bzw. Baumassenzahl (siehe Festlegung im Bebauungsplan) und des umbauten Raumes (ober- und unterirdisch).
  • Abfallwirtschaftskonzept für Bauvorhaben mit einer Baumasse (umbauter Raum) von mehr als 5.000 m³.
  • Angabe der Fassadenfarbe.
  • Angaben über die maßgeblichen Energiekennzahlen, bei Neubauten sowie bei Zu- und Aufbauten.
  • GWR-Datenblatt (Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister) bei Neu-, Auf- und Zubauten, sowie Wohnungszusammenlegungen.

Erforderliche Unterlagen zum Gewerbebehördlichen Betriebsanlageverfahren

Zur ordnungsgemäßen Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Behörde müssen bestimmte Unterlagen im Sinne der nachstehenden Ausführungen vorliegen.
So lange die erforderlichen Projektunterlagen nicht vollständig und leserlich vorliegen, kann die Behörde ihr Ermittlungsverfahren nicht ordnungsgemäß durchführen und darf daher auch über den Antrag inhaltlich nicht entscheiden.

Um folglich Verzögerungen bei der Bearbeitung durch unvollständige oder unleserliche Ansuchen zu verhindern, sind folgende Unterlagen in der erforderlichen Anzahl einzureichen:

in einfacher Ausfertigung:

  • Ansuchen: Verwendung der zur Verfügung gestellten Formulare
    Gebühr: € 13,20 (pro Bogen einer Beilage: € 3,60 bzw. € 7,20 bei Bögen, die größer als DIN A3 sind)
  • Eigentümerverzeichnis: (Liste mit Namen und Anschriften des Eigentümers des Betriebsgrundstückes und der Eigentümer der an dieses Grundstück unmittelbar angrenzenden Grundstücke; wenn diese Eigentümer Wohnungseigentümer im Sinne des WEG 2002 sind, die Namen und Anschriften des jeweiligen Verwalters [§ 19 ff WEG 2002]).
  • Technische Unterlagen für die Beurteilung des Projektes und der zu erwartenden Emissionen der Anlage bspw. betreffend Geruch, Lärm, Rauch, Staub, Erschütterung oder Belästigungen durch andere Weise (Schalltechnisches Projekt, Emissionserklärung etc.).
  • Unterlagen, die zur Beurteilung des Schutzes jener Interessen erforderlich sind, die die Behörde nach anderen Rechtsvorschriften im Verfahren zur Genehmigung der Betriebsanlage mit zu berücksichtigen hat.

in zweifacher Ausfertigung:
um das Ansuchen effizient und zeitsparend bearbeiten zu können, wird ersucht, auch die Unterlagen betreffend des künftigen (geänderten) Emissionsverhaltens der Betriebsanlage in zweifacher Ausfertigung beizulegen.

in vierfacher Ausfertigung:

  • Betriebsbeschreibung (Angabe des Zwecks der Anlage, des Arbeits- bzw. Produktionsablaufes unter Angabe der Betriebsmittel, Lagerung von Stoffen, Zahl der Arbeitnehmer, Betriebszeiten, Beheizungsart, Angaben über Abwasserentsorgung)
    = verfahrensbezogene Darstellung des Betriebes
  • Pläne und Skizzen (Grundrisse und Schnitte, jeweils im Maßstab von 1:50 bis 1:200, inklusive Raumhöhen, Belichtungs-, Sicht- und Belüftungsflächen, Brandschutzmaßnahmen etc.)
  • Lageplan (bestehende und geplante Bauten, betriebliche Verkehrsflächen, Lagerflächen, nächstgelegene benachbarte Bauten etc.)
  • Verzeichnis der Maschinen und sonstigen Betriebseinrichtungen (Auflistung der Geräte und Maschinen mit technischen Daten, insbesondere Type, Funktion, Anschlusswert, Maschinenaufstellungsplan etc. - korrespondierend mit den Maschinen/Geräten im Einrichtungsplan)
  • Abfallwirtschaftskonzept (Beschreibung der zu erwartenden Abfälle, deren Art und Menge sowie der betrieblichen Vorkehrungen zur Abfallvermeidung, -verwertung und -entsorgung) bzw. eine abfallrelevante Darstellung des Betriebes.
  • Bei Änderung der Betriebsanlage: Beschreibung der Änderung mit genauen Angaben, welche Änderungen vorgenommen wurden bzw. geplant sind.

Unterscheidung nach Betriebsanlagen

Projektunterlagen für Aufzüge

(diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich)

  • vorgeprüfte Einreichunterlagen (durch Aufzugsprüfer)
  • planliche Darstellung des Aufzugsschachtes und des Triebwerksraumes

Projektunterlagen für Bäder, Sauna und Solarium

(diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich)
Bad:

  • Darstellung und Beschreibung der Bade-, Sanitär- und Kundenbereiche mit Angabe der Brandschutzvorkehrungen
  • Angabe der Lagerung der Chemikalien (mit Sicherheitsdatenblättern bzw. näherer Produktinformation) und Angabe der Sicherheitsmaßnahmen
  • Auslegung der Wasseraufbereitung nach ÖNORM
  • wenn zutreffend Angaben für Chlorungsanlagen nach ÖNORM
  • wenn zutreffend Angaben für Ozonungsanlagen nach ÖNORM
  • Angaben über die Ausstattung der Badewasser-Aufbereitungsanlagen mit Messgeräten gemäß ÖNORM
  • Nachweis der Rutschfestigkeit der Naßbereiche nach DIN 51097
  • Lüftungsprojekt
  • Technische Beschreibung von Dampferzeugern

Sauna:

  • Darstellung und Technische Beschreibung der Wärmeerzeugung mit Sicherungs- und Steuereinrichtungen
  • Lüftungsprojekt (wenn mechanische Lüftung vorgesehen ist)
  • Angabe der Brandschutzmaßnahmen (Brandmeldeeinrichtungen, Brandabschnitte…)
  • Nachweis der Rutschfestigkeit der Naßbereiche nach DIN 51097

Solarium:

  • Nicht genehmigungspflichtig, wenn es der Solarien-Verordnung entspricht; ein entsprechender Nachweis über die Einhaltung dieser Verordnung ist vorzulegen.
    Hinweis: eine Genehmigung für Solarien, die nicht der Solarien-Verordnung entsprechen, erscheint zurzeit nicht möglich (Ausnahme: mit ärztlicher Aufsicht)

Projektunterlagen für Garagen

(diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich)

  • Darstellung der Stellplätze, Brandabschnitte, Zu- und Abfahrten (Grundriss und Schnitte) und der Brandschutzeinrichtungen;
  • Angabe der Fahrzeugfrequenz, Parkdauer, Stellplatzanzahl u.Ä.
  • Technische Beschreibung der Lüftungsanlagen mit Plandarstellung und Angabe der Emissionsdaten (Schall, Schadstoffe,…)
  • Technische Beschreibung der Sicherheits-, Steuerungs- und Überwachungssysteme;
  • rechnerischer Nachweis der Berechnung der Luftleistung
  • Darstellung der Brandrauchentlüftung (mit Berechnung, wenn Brandrauchentlüftung mechanisch)
  • Beschreibung und Darstellung der Abwasseranlagen (im Falle der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht siehe eigenes Merkblatt).

Projektunterlagen für Heizungsanlagen

(diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich)

  • Wärmebedarfsberechnung bzw. -nachweis und Angabe der zu erwartenden Jahresvolllaststunden bzw. durchschnittliche Auslastung der Anlage.
  • Brennstoff
    Art und Verbrauch/Zeiteinheit
    Lagerung mit Sicherheitseinrichtungen
    Brennstoffweiterleitung zur Feuerung (Fördereinrichtungen, Rohrleitungen usw.)
    Zutransport
    bei Erd- und Flüssiggasfeuerungen: Beschreibung der Druckreduziereinrichtung mit Sicherheitseinrichtungen sowie Angabe der Planungsrichtlinien (zB ÖVGW)
    Angabe des Gasversorgungsunternehmens
  • Technische Beschreibung des Heizungssystems mit Steuerung und Sicherheitseinrichtungen
  • Detaillierte Emissionsangaben für die eingesetzten Brennstoffe im Volllast- und Teillastbetrieb
  • Beschreibung und Darstellung der Abgasführung mit Querschnittsfläche, Abgastemperatur u.Ä.)

Projektunterlagen für Holz verarbeitende Betriebe

(diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich)

Technische Beschreibung mit

  • Maschinenliste und Aufstellungsplan bzw. Anlagenplan
  • Späneabsaugung und Spänelagerung mit Sicherheitsvorkehrungen
  • Emissionsangaben der Maschinen (Schalleistungspegel, Schalldruckpegel mit Entfernungsangabe, Staub,…)
  • speziellen Brandschutzvorkehrungen (Löschwasserversorgung, Brandmeldeeinrichtung)
  • innerbetrieblicher Verkehrsabwicklung
  • Holztrocknungsanlagen
  • Anordnung der Lagerflächen
  • Nachweise/Unterlagen gemäß VEXAT (BGBl. Nr. 309/2004)

Projektunterlagen für Kälteanlagen

(diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich)

  • Planliche Darstellung mit Lageplan und eingetragenen Emittenten (samt Abstand zu Nachbarobjekten in Metern)
  • Technische Beschreibung mit
    Verwendungszweck und Angabe der Steuereinrichtungen sowie Sicherheitsvorkehrungen
    Angabe des Kältemittels (Menge, Art)
    Angabe der Leistung
    Angabe der Lüftungseinrichtungen des Aufstellungsbereiches
    Angabe der Schallemission (Schalleistungspegel oder A-bewerteter Schalldruckpegel, bei Schalldruckpegel auch Abstandsangabe in Meter)