Behördengänge Straße und Verkehr
Die Stadt Salzburg bietet Behördengänge an, die online abgewickelt werden können. Jeder dieser Behördengänge enthält in einer Beschreibungsseite die wesentlichen Angaben die Sie benötigen und am Ende ein Formular.
Bitte beachten Sie bei behördlichen Anbringen unsere Bekanntmachung gemäß § 13 AVG und § 86b BAO.
Fahrzeuge
- Autowrack - AbholungAntrag auf Abtransport; Kostenersatz in der Höhe von € 62,--; ausgenommen der kostenfreien Abholung während der Novemberaktion;
- Förderung für Radanhänger und LastenfahrräderFörderungsgelder für Fahrradanhänger und Fahrräder bzw. Radumbauten auch für Menschen mit Behinderung.
- Radcodierung neu bei carlavelorepPartner, der in Kooperation mit der Stadt die Radcodierung durchführt.
Parken
- BehindertenparkplatzDie Behörde kann auf Ansuchen einen Behindertenparkplatz an der Arbeitsstelle oder dem Wohnsitz verordnen. Auf solchen Parkplätzen dürfen ausschließlich Fahrzeuge mit Behindertenausweis halten.
- Parkausweis bei MobilitätseinschränkungAusweis: Zuständig für die Ausstellung ist das Sozialministeriumservice. Voraussetzung:
- Parkzonen: Ausnahmegenehmigung für Bewohner:innenBewohner*innen können eine Ausnahmegenehmigung 'Parkpickerl' beantragen, auf Grund welcher sie ihr Fahrzeug dauerhaft in der Nähe ihres Wohnsitzes parken dürfen.
- Parkzonen: Ausnahmegenehmigung für Dienstnehmer:innenFür die, die ihren Arbeitsplatz innerhalb einer flächendeckenden Kurzparkzone zu Zeiten erreichen müssen, in denen kein innerstädtisches öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht.
- Parkzonen: Ausnahmegenehmigung für Unternehmer:innenUnternehmer*innen, die in einem Kurzparkzonengebiet (Blaue Zone) einen Betriebsstandort haben, können eine (standortbezogen) Ausnahmebewilligung beantragen.