KFA Mitteilung zu Datenänderungen

Alle anspruchsberechtigten Personen sind verpflichtet, der KFA Salzburg über alle Änderungen, die für das Versicherungsverhältnis und für die Anspruchsberechtigung maßgebend sind, unverzüglich Meldung zu erstatten.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass jede Tätigkeit sowie ein Pensionsbezug von mitversicherten Angehörigen der KFA zu melden ist.
Unfälle
Alle Unfälle, die Heilkosten verursachen, sind der KFA Salzburg anzuzeigen.
Bei Verschulden dritter Personen werden die Heilkosten nur vorläufig vergütet.
Folgendes kann auch mit nachstehendem Formular der Geschäftsstelle der KFA Salzburg mitgeteilt werden:

  • Namens- bzw. Adressänderungen
  • Änderung der Bankverbindung
  • Geburt eines Kindes
  • Ansuchen um Mitversicherung bzw. Mitteilung der Beendigung
  • Anforderung von Auslandskrankenscheinen (außerhalb der EU)
  • Sonstige Anfragen