Grabe- und Einbauerlaubnis

Für Grabungen auf öffentlichen Verkehrsflächen - das sind Straßen, Plätze und Wege im Stadtgebiet von Salzburg - ist um eine Grabe- und Einbauerlaubnis anzusuchen.
Dies betrifft den Einbau von Leitungen, Kanälen und Schächten, sowohl von Privatpersonen als auch von öffentlichen Versorgungsunternehmungen (z.B. Salzburg AG, A1 Telekom Austria AG etc.).

Für die Ausstellung einer Grabe- und Einbauerlaubnis ist erforderlich:

  • ein Lageplan im Maßstab 1:200 des betroffenen Grabebereiches, welcher alle bestehenden Einbauten beinhaltet.
  • unten angeführtes digitales Ansuchen mit den Angaben der beabsichtigten Bauarbeiten