Quelle: Alexander Killer

Hundesteuerersatzmarke

In der Stadt Salzburg wird für das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden, die nicht als Wachhunde, Blindenführerhunde oder in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden, eine Hundesteuer eingehoben. Zum äußeren Zeichen erhält der Hundehalter eine Marke für den angemeldeten Hund. 
Die An- und Abmeldung zur Hundesteuer erfolgt gleichzeitig mit der Anmeldung- oder Abmeldung durch das Amt für öffentliche Ordnung (Meldepflicht für alle Hundehalter*innen gem. § 16a Salzburger Landessicherheitsgesetz).

Der Besitzer eines entlaufenen Hundes kann aufgrund der Hundemarke benachrichtigt werden; wenden Sie sich bitte dazu telefonisch an das Stadtsteueramt.

Verstirbt ein Hund, so ist dieser abzumelden und die Hundemarke an das Stadtsteueramt zurückzusenden.

Information zur Höhe der Steuer ab 1.1.2020:
jährlich

  • für den ersten Hund €  50,-
  • für den zweiten Hund €  90,-
  • und für jeden weiteren Hund € 120,-

Die Vorschreibung (Bescheid), die Marke und der Zahlschein werden nach der Anmeldung zugesandt.

Verlust der Hundesteuermarke

beim Stadtsteueramt kann mit dem Online-Antrages des Bürgerportal eine Ersatzmarke beantragt werden.