Bereitstellung von Abfallbehältern
Die Sammelbehälter für Restabfall, Bioabfall, Plastikflaschen oder Altpapier sind am Entleerungstag vor Beginn der Abfuhr unmittelbar am Straßenrand der öffentlichen Verkehrsflächen bereitzustellen. Ist dies verkehrstechnisch nicht möglich, müssen die Abfallbehälter unmittelbar an der Grundstücksgrenze zur Abfuhr bereitgestellt sein.
Nach erfolgter Abfuhr sind die Abfallbehälter von der öffentlichen Verkehrsfläche zu entfernen und an ihren Aufstellungsort auf der Liegenschaft zurückzustellen. Möchte oder kann ein Liegenschaftseigentümer dieser Verpflichtung nicht selbst nachkommen, bietet das AbfallService das Bereit- und Zurückstellen der Abfallbehälter als entgeltliche Dienstleistung an.
- VoraussetzungenDas Ansuchen kann nur durch den Liegenschaftseigentümer bzw. Zustellberechtigten des Abfallgebührenbescheides erfolgen.
- Kosten / Gebühren
Für das Bereitstellen oder Zurückstellen wird pro Abfuhr und Behälter verrechnet:
Behälter bis einschließlich 360 Liter: € 0.78 (inkl 10 % MWSt)
Behälter 770 Liter, 1.100 Liter: € 2.35 (inkl 10 % MWSt)Für das Bereitstellen und Zurückstellen wird pro Abfuhr und Behälter verrechnet:
Behälter bis einschließlich 360 Liter: € 1.56 (inkl 10 % MWSt)
Behälter 770 Liter, 1.100 Liter: € 4.70 (inkl 10 % MWSt) - zu beachtenDas Ansuchen kann nur durch den Liegenschaftseigentümer bzw. Zustellberechtigten des Abfallgebührenbescheides erfolgen.
Formulare
Noch Fragen?
- Abfallservice
- Dr. Walter GalehrRecyclinghof, Abfallberater
SachbearbeiterTel: +43 (0)662 8072-4565
Fax: +43 (0)662 8072-4545