Parken in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone
Parkgebühr
In der Stadt Salzburg gibt es gebührenpflichtige Kurzparkzonen und gebührenfreie Kurzparkzonen.
Gebührenpflicht: Montag bis Freitag 9–19 Uhr
An Samstagen können Sie in gebührenpflichtigen Kurzparkzonen gratis parken – bis zu 3 Stunden lang. Sie benötigen dafür nur eine Parkscheibe.
An Sonn- und Feiertagen können Sie gratis und ohne Zeitlimit parken.
So können Sie die Parkgebühr bezahlen:
Münzen
Bankomat (NFC = nur die Karte ans Lesegerät halten)
Handy
Preis: 1 Stunde = 1,50 Euro
Maximale Parkzeit: 3 Stunden = 4,50 Euro
Übersicht über die Parkgebühren in den Kurzparkzonen
Wie erkenne ich eine Kurzparkzone?
Durch die Verkehrszeichen „Kurzparkzone“ und „Ende der Kurzparkzone“ an den Ein- und Ausfahrtsstraßen in die Zone. Innerhalb des Gebiets müssen keine zusätzlichen Hinweisschilder aufgestellt werden.
Als Bodenmarkierung gibt es breite blaue Balken an der Einfahrt in die Kurzparkzone. Zusätzliche Symbole:
- Parkuhr für Kurzparkzone ohne Gebühr
- Euro-Zeichen für gebührenpflichtige Kurzparkzone
Innerhalb der Parkzone gibt es keine zusätzlichen blauen Markierungen für einzelne Stellplätze.
Bitte beachten Sie
In einer Kurzparkzone kann es auch weitere Park-Beschränkungen geben – z. B. Halte- und Parkverbote oder Ladezonen.
Information zum Stadtplan mit den Zonen-Einteilungen:
dunkelblaue Kurzparkzone = gebührenpflichtig
hellblaue Kurzparkzone = gratis, aber mit Parkscheibe
Formulare betreffend Kurzparkzone 'Parkpickerl':
- Parkzonen: Ausnahmegenehmigung für Bewohner:innenBewohner*innen können eine Ausnahmegenehmigung 'Parkpickerl' beantragen, auf Grund welcher sie ihr Fahrzeug dauerhaft in der Nähe ihres Wohnsitzes parken dürfen.
- Parkzonen: Ausnahmegenehmigung für Dienstnehmer:innenFür die, die ihren Arbeitsplatz innerhalb einer flächendeckenden Kurzparkzone zu Zeiten erreichen müssen, in denen kein innerstädtisches öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht.
- Parkzonen: Ausnahmegenehmigung für Unternehmer:innenUnternehmer*innen, die in einem Kurzparkzonengebiet (Blaue Zone) einen Betriebsstandort haben, können eine (standortbezogen) Ausnahmebewilligung beantragen.