Quelle: Johannes Killer

Anmeldung zur Kinderbetreuung/Tarife

Städtische Kindergärten, Horte und Kleinkindgruppen

Die Anmeldung zur Betreuung Ihres Kindes in einem städtischen Kindergarten oder Hort ab Herbst 2024 ist ab 22. Jänner bis 8. März 2024 möglich!

Die Anmeldung zur Betreuung Ihres Kindes in einer städtische Kleinkindgruppe ab 22. Jänner bis 9. Februar 2024!

Vereinbaren Sie bitte einen Termin in der Betreuungseinrichtung Ihrer Wahl und kommen Sie danach persönlich mit Ihrem Kind oder Schulkind zur Anmeldung. So bekommen Sie und Ihr Kind einen ersten Eindruck vom Haus.

Zur Anmeldung bitte mitbringen:

  1. Geburtsurkunde des Kindes
  2. Meldeschein des Kindes und der Erziehungsberechtigten
  3. Arbeitsbestätigungen
  4. Aktueller Versicherungsdatenauszug
  5. E-card

In den Kindergarten werden nur Kinder aufgenommen, die vor dem 2.September das 3. Lebensjahr vollendet haben.
Für Kinder, die vor dem 2. September 2024 das fünfte Lebensjahr vollendet haben und nächstes Jahr schulpflichtig werden, ist der halbtägige Kindergartenbesuch verpflichtend.
Ob Sie einen Platz für Ihr Kind erhalten, erfahren Sie spätestens Anfang Juni per Brief.
Doppelte Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

In den drei städtischen Kleindkindgruppen (Kendlerstraße, Rositten und Wagingerstraße) werden unter 3-jährige Kinder betreut. Für eine Aufnahme muss das Kind das erste Lebensjahr vollendet haben.
Die Aufnahme von Kindern unter einem Jahr ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.