Kleingewerbeförderung für Betriebsinvestitionen

Ziel der Kleingewerbeförderung

Die kleinen Unternehmen der Stadt Salzburg sind ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor und tragen zur besonderen Stabilität des Arbeitsmarktes bei. Ziel der Förderungsaktion ist es, Kleinstunternehmen (bis zu 20 MitarbeiterInnen) dazu zu motivieren, Investitionen vorzunehmen, die zur nachhaltigen Sicherung bzw. Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft beitragen.
Was wird gefördert?

  • Investitionen, die die Ausgestaltung der Betriebsstätte mit Maschinen und Werkzeugen betreffen und bauliche Maßnahmen, wie Neu- und Umbauten von Geschäften, Werkstätten, Garagen für Betriebsfahrzeuge.
  • Diese Förderung wird in Zusammenarbeit mit dem Land Salzburg vergeben. Erhält der Kleingewerbebetrieb eine Unterstützung aus dem Wachstumsprogramm des Landes, dann kann er von der Stadt Salzburg auch einen Direktzuschuss erhalten.
  • Die Stadt fördert auch Sicherheitssysteme

Voraussetzung ist die Zusicherung einer Unterstützung aus dem Wachstumsprogramm des Landes.
Benötigte Dokumente

  • Förderzusicherung des Amtes der Salzburger Landesregierung
  • Zinszuschussplan des Amtes der Salzburger Landesregierung  
  • eigenhändig unterschriebene Erklärung zum Datenschutz und den Förderungsbedingungen

De-minimis-Förderungen: im Rahmen des EU-Beihilfenrechts dürfen pro Unternehmen Fördermittel von nicht mehr als 200.000 Euro (bei Unternehmen des Straßentransportsektors max. 100.000 Euro innerhalb von 3 Steuerjahren in Anspruch genommen werden.