Sozialausschuss vom 2. Dezember 2021

Donnerstag, 02.12.2021

Zehn Tagesordnungspunkte wurden heute im Sozial- und Wohnungsausschuss unter Vorsitz von Anna Schiester (BL) behandelt:

  • Für eine längere Diskussion sorgte gleich der erste Tagesordnungspunkt: Die Anschaffung eines Blindentastmodells für die Stadt Salzburg, ein Bronze-Modell im Maßstab 1:700, wird bereits seit zwei Jahren erwogen. Es liegt dazu ein Angebot des deutschen Künstlers Felix Brörken in der Höhe 31.990 Euro netto vor. Mit der Umsetzung und Anschaffung soll die TSG beauftragt werden. Schwierig gestaltet sich bislang die Standortsuche: Der endgültige Standort soll nun unter Einbindung des Behindertenbeirates, des Bundesdenkmalamtes und der Sachverständigen für Altstadtpflege geklärt werden. Vielfach wurde der Wunsch geäußert, dass der Standort in der Altstadt möglichst zentral zugänglich sein soll. Der Amtsvorschlag wurde mit Doppelstimme der Vorsitzenden gegen die Stimmen der ÖVP angenommen und wird weiter im Senat behandelt.
     
  • Eine Fristverlängerung bis Ende März 2022 für die Umsetzung der Jugendprojekte aus dem Corona-Härtefallfonds wurde einstimmig beschlossen.
     
  • Im dritten Punkt wurde die bauliche Erneuerung der Seniorenwohnhäuser Hellbrunn, Itzling und Bolaring behandelt. Vor allem das Haupthaus Hellbrunn ist für eine zeitgemäße Pflege und Betreuung nicht mehr geeignet und soll einer anderen Nutzung zugeführt werden. Mehrere Varianten sollen dafür geprüft werden. Dazu erging auch ein Zusatzantrag der Bürgerliste. Der Amtsbericht wurde in den Senat weitergeleitet und wird dort weiter diskutiert.
     
  • Punkt 4 betraf den Zuweisungsmodus von Seniorinnen und Senioren in die städtischen Seniorenwohnhäuser. Diese erfolgt in der Stadt Salzburg über den Kontaktbesuchsdienst der Seniorenberatung. Aktuell wird ausschließlich nach Dringlichkeit zugewiesen. Ziel ist es, einen neuen, etwas flexibleren Zuweisungsmodus zur Anwendung zu bringen, der auch die personellen Ressourcen in der Pflege berücksichtigt. Leerstehende Betten sollen so in Zukunft weitgehend vermieden werden. Der Erhebungsbogen des Kontaktbesuchsdienstes wird nun mit den sogenannten Pflegebedarfserhebungspunkten der Seniorenwohnhäuser abgestimmt. Die Zuweisung erfolgt somit auch stärker in Hinblick auf die nötigen und vorhandenen Pflege-Ressourcen in den Häusern.
     
  • Der Zusatzantrag der SPÖ, der darauf abzielt, pflegebedürftige Menschen, die sich im Wachkoma befinden oder eine Beatmung mittels Tracheostoma benötigen, bei Freimeldung eines Platzes durch das SWH Hallwang-Haus Antonius (für das die Stadt ein Zuweisungsrecht hat) vorzureihen, wurde einstimmig angenommen.
     
  • Der nächste Punkt betraf die zusätzlichen Kosten von 730.000 Euro für die Stadt aufgrund des Entfalls des Pflegregresses. Die Mehrkosten gehen zu Lasten der Covid-19 Rücklagen. Der Antrag wurde einstimmig beschlossen.
     
  • Die Verlängerung der Förderungen für die städtischen (Senior:innen)-Tageszentren wurde ebenfalls einstimmig beschlossen. Die Stadtgemeinde fungiert hier als Träger, betrieben werden die Tageszentren vom Roten Kreuz bzw. der Diakonie. Der Fördervertrag mit dem Land Salzburg in der Höhe von 359.000 Euro wurde genehmigt.
     
  • Ebenso einstimmig genehmigt wurde die Förderung des Roten Kreuzes zur Sicherung des ärztlichen Feiertags- und Wochenendbereitschaftsdienstes in der Höhe von ca. 60.000 Euro.
     
  • Die mittelfristigen Fördervereinbarungen für die Bewohnerservice-Stellen Aigen & Parsch, Gnigl, Itzling & Elisabeth-Vorstadt, Salzburg Süd und Liefering mit den Trägern Diakoniewerk bzw. Ambulante Dienste Salzburg für die Jahre 2022 und 2024 wurden ebenfalls einstimmig genehmigt. Das BWS Itzling-Elisabeth-Vorstadt soll mit aufsuchender Arbeit verstärkt im Stadtteil E-Vorstadt arbeiten und bekommt dafür mehr Mittel.
     
  • Beschlossen wurde darüber hinaus ein neues Vergabeverfahren für Lebensmittellieferungen für das Seniorenwohnhaus Nonntal. Nachdem im dort praktizierten Hausgemeinschaftsmodell nicht mehr in einer Großküche gekocht wird, sondern in den jeweiligen Wohngemeinschaften, sind kleine Lebensmittelmengen notwendig. Bei der Ausschreibung wurden Kriterien wie Bioqualität, Regionalität und Fairtrade berücksichtigt.
     
  • Der letzte Amtsbericht sieht eine Änderung der Selbstzahler:innen-Tarife in den städtischen Seniorenwohnhäuser ab dem 1.1.2022 vor. Zudem soll es Zahlungserleichterungen für neue Bewohner:innen zu Beginn ihres Aufenthalts geben, wenn das Sozialhilfeverfahren noch läuft. Auch dieser Punkt wurde einstimmig beschlossen.

Info-Z/Schrattenecker