Quelle: Johannes Killer

Religions- Kirchenaustritt

Voraussetzungen:
Personen die in der Stadt Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben.

Kosten:
Für die Austrittserklärung fallen keine Kosten an, wenn Sie auf eine schriftliche Bestätigung verzichten. 
Falls Sie von uns eine schriftliche Austrittsbestätigung benötigen und anfordern - dies kann z. B. bei Eintritt in eine andere Kirche oder Religionsgesellschaft erforderlich sein - fallen Kosten in Höhe von 16,40 Euro an.

Benötigte Dokumente:
Nachweis der Mitgliedschaft in der Religionsgemeinschaft, beispielsweise durch: 

  • Taufschein oder
  • Beitragsnummer laut Zahlungsnachweis oder Zahlungsaufforderung der Kirche oder
  • sonstige Bestätigung der Religionsgemeinschaft über die Mitgliedschaft

Wenn Sie in Österreich getauft wurden und Ihren Namen seit der Taufe geändert haben, geben Sie bitte alle früheren Namen bekannt.

Wenn Sie NICHT in Österreich getauft wurden, ist als Nachweis der Mitgliedschaft die Beitragsvorschreibung (Zahlungsaufforderung) der Kirche in Kopie und eine Kopie des Reisepasses oder Personalauweises vorzulegen.

Austritt von Minderjährigen:

  • Kinder benötigen die Zustimmung beider Elternteile sowie eine Kopie der Geburtsurkunde sowie eine Reisepasskopie der Eltern und des Kindes
  • Kinder zw. dem 10. und 12. Lebensjahr benötigen die Zustimmung beider Elternteile und werden befragt, ob sie mit einem Austritt aus der Religionsgemeinschaft einverstanden sind.
  • Kinder zw. dem 12. und 14. Lebensjahr benötigen die Zustimmung beider Elternteile und müssen dem Austritt aus der Religionsgemeinschaft zustimmen.
  • Ab 14 Jahren sind Jugendliche religionsmündig und können selbst über den Austritt aus ihrer Religionsgemeinschaft entscheiden. Die Zustimmung der Eltern ist hierfür nicht notwendig.

Der Austritt kann mit dem Online-Formular oder mittels Email oder Telefax oder schriftlich (per Post) eingereicht werden.
Die zuständige Kirche bzw. Religionsgemeinschaft wird schriftlich über den Austritt verständigt.