Verwendungsnachweis - Kunst, Kultur, Bildung, Sport

Die Förderungsempfänger sind gemäß den Subventionsrichtlinien der Stadt dazu verpflichtet, darüber einen Nachweis in der von der Stadt gewünschten Form und unter Beachtung der festgelegten Abrechnungsrichtlinien fristgerecht zu erbringen.
Die rechtlichen Grundlagen für die Behandlung der Verwendungsnachweise finden sich in den Subventionsrichtlinien der Stadt Salzburg.

Fristen

Jahresförderungen sind bis zum 31.3. des Folgejahres, Projektförderungen bis spätestens 6 Wochen nach Projektende abzurechnen. Bei mehrjährigen Vorhaben sind jeweils jährliche Teilabrechnungen bis 31.3. vorzulegen.

Eine weitere Förderungsgewährung kann von der widmungsgemäßen und rechtzeitigen Vorlage des Verwendungsnachweises für eine frühere Förderung abhängig gemacht werden.

Benötigte Dokumente

(Vorbehaltlich der Anforderungen weiterer Unterlagen)
Bitte verwenden Sie immer die vorgesehenen Abrechnungsformulare (siehe unten) und geben Sie einen kompetenten Ansprechpartner (Telefon, E-Mail etc.) für etwaige Rückfragen bekannt.
Verwendungsnachweise gliedern sich in einen inhaltlichen und einen finanziellen Nachweis.

Der inhaltliche Nachweis ist grundsätzlich formfrei. Die Verwendung der erhaltenen Förderungsmittel soll beschrieben werden und der damit erzielte Erfolg erkennbar sein. Dazu geeignet sind Tätigkeits- oder Jahresberichte, Belegexemplare, Drucksorten, Pressemeldungen usw.
Bitte teilen Sie auch mit, wann, wie und wo Sie auf die Förderung der Stadt hingewiesen haben.

Beim finanziellen Nachweis wird nach der Förderungshöhe unterschieden:

Bei Förderungen bis € 1.000 ist ein formfreier Nachweis möglich. Dafür geeignet ist die Vorlage von Rechnungen und Einzahlungsbelegen im Original und/oder Einnahmen-Ausgaben-Aufstellungen.

Bei Förderungen bis € 10.000 ist eine detaillierte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vorzulegen und/oder Rechnungen samt Bankeinzahlungsquittungen im Original. (Die Zuwendungen öffentlicher Förderungsgeber sind getrennt anzuführen.)

Bei Förderungen über € 10.000 steht die Gebarungskontrolle im Vordergrund. Dafür geeignet ist eine detaillierte Einnahmen-Ausgaben-Abrechnung (Einzelkonten) und Offenlegung der Vermögensverhältnisse (einschließlich Schulden) oder eine durch einen Steuerberater erstellte Bilanz. Privatpersonen sind von der Offenlegung der Vermögensverhältnisse befreit.

Bei Übermittlung der oben angeführten Abrechnungen ist eine Vorlage von Rechnungen und Zahlungsbestätigungen vorbehaltlich einer gesonderten Anforderung vorerst nicht notwendig.

Der Förderungsempfänger ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche Geschäftsfälle lückenlos und vollständig aufzuzeichnen.

zu beachten

Repräsentationsausgaben (z.B. Feiern, Geschenke, Lebensmittel, Getränke, Taxi etc.) und Ausgaben für ehrenamtliche Leistungen/Eigenleistungen können nur in begründeten Einzelfällen als Verwendungsnachweis anerkannt werden.