Verwendungsnachweis von gewährten Förderungen für Soziale Einrichtungen & Vereine

Förderungsempfänger sind gemäß den Subventionsrichtlinien der Stadt dazu verpflichtet, darüber einen Nachweis in der von der Stadt gewünschten Form und unter Beachtung der festgelegten Abrechnungsrichtlinien fristgerecht zu erbringen. Die rechtlichen Grundlagen für die Behandlung der Verwendungsnachweise finden sich in den Subventionsrichtlinien der Stadt Salzburg.

Voraussetzungen:
Das Vorhaben oder die Aufgabe war gemäß § 2 der Subventionsrichtlinien förderungswürdig.
Gebührenfei

Benötigte Dokumente:
je nach Förderung unterschiedlich - siehe Formular
Auf jeden Fall ist ein Abrechnung des Projektes bzw. ein Rechnungsabschluss des Jahres vorzulegen, für den die Subvention gewährt wurde. Zusätzlich ist ein Projektbericht bzw. Jahresbericht vorzulegen, in dem die wesentlichen Daten über die Verwendung der Mittel aufgeführt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständig ausgefüllte Verwendungsnachweise bearbeitet werden können.
Es gelten die Subventionsrichtlinien.