Quelle: movea marketing GmbH & Co KG

Bürgerbefragung S-LINK am 26. November 2023

Wahlkarten werden noch bis spätestens Donnerstag, 23.11.2023, 16 Uhr ausgestellt. Bedenken Sie, dass hier die Frist für die Zustellung und Rücksendung Ihrer Wahlkarte sehr kurz ist. Das Wahlamt empfiehlt daher die persönliche Beantragung der Wahlkarte im Schloss Mirabell.

Allgemeine Informationen

Abstimmungstag:  26. November 2023, 7 bis 16 Uhr
Stichtag:                25. September 2023

Stimmberechtigte: Männer und Frauen, die am Stichtag 

  • die österreichische Staatsangehörigkeit besitzen oder Staatsbürger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind,
  • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind,
  • ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg haben und
  • am Abstimmungstag das 16. Lebensjahr vollendet haben;

Auslandsösterreicher:innen sind zur Bürgerbefragung nicht stimmberechtigt.

Im Abstimmungslokal sind für die Ausübung des Stimmrechts folgende Dokumente nötig: Personalausweis oder Reisepass oder Führerschein, überhaupt alle amtlichen Lichtbild-ausweise, aus der die Identität einwandfrei ersichtlich ist.

Einsichtsverfahren:

Wann und wo liegt das Verzeichnis der Stimmberechtigten auf?

  • Freitag, 27.10.2023 von 8 bis 16 Uhr
  • Montag, 30.10.2023 von 8 bis 16 Uhr
  • Dienstag, 31.10.2023 von 8 bis 16 Uhr
  • Donnerstag, 2.11.2023 von 8 bis 16 Uhr
  • Freitag, 3.11.2023 von 8 bis 16 Uhr

im Einwohner- und Standesamt, Saint-Julien-Straße 20 (Kieselgebäude), 4. Stock, Zimmer 455 (Hr. Pfeifenberger) auf. In das Verzeichnis kann jedermann in der dafür vorgesehenen Frist Einsicht nehmen.

Wahlkarten und Briefwahl:

Wer hat Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte?

Stimmberechtigte, die voraussichtlich am Abstimmungstag verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Sprengelwahlbehörde abzugeben, etwa wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland, haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte.

Ab wann und bis wann kann man eine Wahlkarte beantragen und bis wann wird eine Wahlkarte ausgestellt?

Wahlkarten können ab sofort bis spätestens 23.11.2023, 16 Uhr beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass spät einlangende Wahlkartenanträge jedenfalls vom Wahlamt noch erledigt werden, aber keine Gewähr dafür übernommen werden kann, dass die Wahlkarte rechtzeitig vor dem Abstimmungstag bei Ihnen einlangt. Bitte beachten Sie dabei auch, dass Sie in diesem Fall ohne Wahlkarte nicht im Abstimmungslokal abstimmen können. Sollten Sie kurzfristig vor dem Abstimmungstag eine Wahlkarte benötigen, empfiehlt sich die persönliche Beantragung im Schloss Mirabell.

Ab wann werden Wahlkarten ausgestellt?

Wahlkarten können ab Montag, den 6.11.2023, persönlich beim Wahlamt im Schloss Mirabell (Eingang 11, neben dem Stadtservice) beantragt werden. Es kann auch gleich vor Ort gewählt werden.
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16 Uhr und Freitag von 7.30 bis 13 Uhr.

Für die Beantragung einer Wahlkarte im Schloss Mirabell ist ein Identitätsnachweis erforderlich; z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich, ebenso ist eine Beantragung durch eine andere Person (z. B. bevollmächtigte Person oder Erwachsenenvertreter) nicht möglich.

Wie und wo kann man eine Wahlkarte beantragen?

Persönlich ab 6.11.2023 beim Einwohner- und Standesamt, Schloss Mirabell, Eingang 11. Außerdem können Sie die Wahlkarte auch unter www.stadt-salzburg.at/wahlkartenantrag beantragen.

Bitte beachten Sie, dass seitens des Bundes der sog. Identifizierungsdienst eingestellt wurde und daher die Beantragung einer Wahlkarte mittels digitaler Signatur nicht möglich ist.

Welche Daten des/der Stimmberechtigten müssen bei einem schriftlichen (postalischen) Wahlkartenantrag angegeben werden?

  • Familienname und Vorname,
  • Geburtsdatum,
  • persönlicher Code lt. amtlicher Wahlinformation, welcher etwa 3 Wochen vor der Befragung ausgeschickt wird oder
  • Angabe der Passnummer (alternativ Übermittlung einer Reisepassablichtung),
  • Hauptwohnsitzadresse in Salzburg,
  • Telefonnummer für etwaige Rückfragen im Zusammenhang mit der Wahlkartenanforderung,
  • Adresse, wohin die Wahlkarte gesendet werden soll.

Wer kann eine Wahlkarte beantragen?

Nur der/die Stimmberechtigte selbst! Eine Vollmacht zur Beantragung ist nicht wirksam. Der/die Stimmberechtigte kann jedoch eine Person beauftragen, seinen persönlich unterfertigten schriftlichen Antrag zur Behörde zu bringen.

Wer kann eine Wahlkarte abholen?

Entweder der/die Stimmberechtigte mit amtlichem Lichtbildausweis selbst oder eine andere Person die folgende Unterlagen zur Wahlkartenabholung vorlegen muss:

  • einen schriftlichen und eigenhändig unterschriebenen Antrag des/der Stimmberechtigten,  
  • eine vom Stimmberechtigten / von der Stimmberechtigten unterschriebene Vollmacht zur Abholung durch eine bevollmächtigte Person und
  • einen Identitätsnachweis des Bevollmächtigten bei der Abholung der Wahlkarte

Wie wird eine schriftlich beantragte Wahlkarte zugestellt?

Die Zustellung erfolgt per Einschreiben durch die Post.

Wie kann man mit einer Wahlkarte wählen?

Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel und ein verschließbares weißes Wahlkuvert.

Briefwahlmöglichkeit:

Auf der Wahlkarte finden Sie Anweisungen zur Ausübung der Briefwahl. Sie können die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Abstimmungstag damit zuwarten. Die Wahlkarte der Stadt Salzburg muss – wenn von der Briefwahl Gebrauch gemacht wurde - spätestens am Abstimmungstag bis zum Schließen der Abstimmungslokale bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde einlangen oder am Wahltag in einem Abstimmungslokal während der Öffnungszeiten abgegeben werden. Später einlangende Wahlkarten können nicht in die Ergebnisermittlung einbezogen werden.

Kann man mit einer Wahlkarte auch im Abstimmungslokal wählen?

Die Briefwahl ist eine zusätzliche Möglichkeit vom Stimmrecht Gebrauch zu machen. Deshalb besteht auch weiterhin die Möglichkeit in ein Abstimmungslokal der Stadt Salzburg unter Vorlage eines Identitätsnachweises zu gehen und dort mit der Wahlkarte zu wählen. Beachten Sie dabei aber unbedingt, dass dies nur möglich ist, solange Sie die Briefwahlhandlung noch nicht vorgenommen haben.

Was kann man tun, wenn eine Wahlkarte nicht rechtzeitig angekommen ist?

Beheben Sie unbedingt Wahlkarten noch vor dem Abstimmungstag zu den Öffnungszeiten jener Postgeschäftsstelle bei der die Wahlkarte hinterlegt ist. Wenn Sie die beantragte Wahlkarte nicht von der Postgeschäftsstelle abholen, können Sie Ihre Stimme nicht abgeben!

Welche Fehler führen zur Nichtigkeit bei der Wahl mittels Briefwahlkarte?

Bitte beachten Sie, dass die Wahlkarte vollständig ausgefüllt werden muss. Die Stimmabgabe im Weg der Briefwahl ist nichtig bzw. darf nicht in die Ergebnisermittlung einbezogen werden, wenn z.B.:

  • die eidesstattliche Erklärung (Unterschrift) nicht oder nachweislich nicht durch den/die Stimmberechtigte/n abgegeben wurde,
  • die Wahlkarte nicht spätestens am Abstimmungstag bis zum Schließen des letzten Abstimmungslokal in der Gemeinde eingelangt ist,
  • die Wahlkarte kein Wahlkuvert oder mehrere Wahlkuverts enthält,
  • der Verschluss der Wahlkarte nicht unversehrt ist

Kann man eine Ersatzkarte für eine verloren gegangene Wahlkarte bekommen?

Duplikate für abhanden gekommene Wahlkarten oder weitere amtliche Stimmzettel dürfen von der Gemeinde nicht ausgefolgt werden. Eine unbrauchbar gewordene Wahlkarte, die noch nicht zugeklebt ist und bei der die eidesstattliche Erklärung nicht unterschrieben wurde, kann an die MA 1/02 retourniert werden. In diesem Fall kann nach Erhalt der Wahlkarte ein Duplikat ausgestellt werden.  

Was ist zu tun, wenn sich eine Person voraussichtlich am Tag der Befragung im Krankenhaus befindet oder krank oder gebrechlich ist?

Hier kann ebenfalls eine Wahlkarte beim Einwohner- und Standesamt zum Zwecke der Briefwahl oder des Besuchs durch eine besondere Wahlbehörde beantragt werden. Für die Beantragung einer besonderen Wahlbehörde für den Abstimmungstag ist jedenfalls vorher Kontakt unter der Telefonnummer 8072-3536 aufzunehmen.

Abstimmungshandlung

Wo ist in der Stadt Salzburg mein zuständiges Abstimmungslokal?

Über Ihr Abstimmungslokal erhalten Sie eine Wahlinformation per Post zugestellt.

Ihr zuständiges Abstimmungslokal finden Sie ab Anfang November auch mittels Abstimmungslokal-Suchmaschine. Sie müssen dazu nur Ihre Adresse am Stichtag (25.9.2023) eingeben.

Wann kommt die Wahlinformation?

Die Wahlinformation wird durch die Post etwa zwei Wochen vor dem Abstimmungstag zugestellt. Sobald der genaue Termin bekannt ist, wird er auf dieser website bekannt gegeben.

Gibt es einen Hausaushang

Für die Bürgerbefragung ist kein Hausaushang vorgesehen.

Welche Ausweise bzw. Bescheinigungen muss man bei der Ausübung des Stimmrechts vorweisen?

Personalausweis, Pass, Führerschein, überhaupt alle amtlichen Lichtbildausweise, aus der die Identität einwandfrei ersichtlich ist.

Wie vergebe ich eine gültige Stimme?

Der amtliche Stimmzettel für die Bürgerbefragung ist gültig ausgefüllt, wenn aus ihm eindeutig zu erkennen ist, ob Sie die Frage mit ja oder nein beantwortet haben. Dies ist der Fall, wenn Sie in dem auf dem Stimmzettel für die Bürgerbefragung vorgedruckten Kreis ein liegendes Kreuz oder ein anderes Zeichen anbringen, aus dem eindeutig hervorgeht, ob Sie für oder gegen den Bau eines unterirdischen Tunnels im Sinne der Fragestellung sind.  

Wählen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität

Die Stadt Salzburg ist bemüht, möglichst viele barrierefrei nutzbare Abstimmungslokale anzubieten. Für diese Bürgerbefragung sind sämtliche Abstimmungslokale rollstuhlgerecht zugänglich. 

In der barrierefreien Wahlkabine ist auch für Stimmberechtigte im Rollstuhl die Stimmabgabe in sitzender Position möglich.

Jedes Abstimmungslokal bietet zudem eine Wahlschablone für Menschen mit Sehbehinderung an; diese Wahlschablone hat Löcher an jener Stelle, an der auf dem in der Wahlschablone liegenden Stimmzettel JA oder NEIN angekreuzt wird.

Sie können aber auch mit Wahlkarte abstimmen. Mit der Wahlkarte können Sie per Briefwahl abstimmen oder in einem für Sie passenden barrierefrei nutzbaren Abstimmungslokal. Sollten Sie eine Sehbehinderung haben, fordern Sie bitte mit der Wahlkarte eine Wahlschablone an. Den online Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte wegen „Ortsabwesenheit am Wahltag“ können Sie bis spätestens 23. November 2023, 16 Uhr stellen.